Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit - Bundespolizeipräsidium sperrt Website Westphal/Stoppa
06.03.2009
Ergänzend zum Kommentar bieten die Autoren auf ihrer Webseite www.westphal-stoppa.de aktuell u.a. auch die neueste Rechtsprechung an. Mit der Veröffentlichung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes EuGH: Visumfreiheit für türkische Staatsangehörige(Urteil vom 19.02.2009 "Soysal" Rs. C-228/06) sind die Autoren wohl in Ungnade bei den Bundespolizeioberen gefallen. Dies offenbar deshalb weil eine Bejahung des EUGH- Urteils und des zustimmenden Kommentars Westphal/ Stoppa eine Abkehr von der weitestgehend durchgängigen Visumspflicht für Türken darstellen würde.
Konnten bislang Bundespolizisten von den Dienstrechnern auf die Webseite uneingeschränkt zugreifen, ist ihnen zwischenzeitlich der Zugriff verwehrt worden. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass der "Zugriff auf die genannte Webseite auf Anweisung BPOLP Ref 52 gesperrt wurde".
Der Verband Bund des Bund Deutscher Kriminalbeamter hält dies für einen schwerwiegenden Angriff auf die Informations- und Meinungsfreiheit. Zudem steht den Kolleginnen und Kollegen ein bedeutsames Standardwerk für ihre tägliche Arbeit nicht zu Verfügung. An geltendes Gesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung sind, auch wenn im Einzelfall unliebsam, auch Bundespolizeiobere gebunden. Zensur war und ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht hinzunehmen und in einer modernen Bundespolizei schon gar nicht.
Links zur Nachricht
Dateien zur Nachricht