Anerkennung für und Kritik am Ehrenamt offenbar sehr ungleich verteilt

16.03.2017

Ein vieldiskutiertes Thema in unserer Medienlandschaft ist derzeit die Wahrnahme eines Ehrenamtes als Vorsitzender einer polizeilichen Gewerkschaft durch den Kollegen Rainer Wendt sowie die damit verbundenen Tätigkeiten und einer Freistellung vom Polizeidienst. Hier im Land gibt es leider ebenfalls Kritik an der jetzigen Tätigkeit eines früher freigestellten Personalmitgliedes.
Anerkennung für und Kritik am Ehrenamt offenbar sehr ungleich verteilt

Als Vertreter eines den Gewerkschaften gleichgestellten Berufsverbandes sehen wir mit großer Sorge, dass einige Kritiker Angriffe auf Gewerkschaftsfunktionäre – auch aus dem Bundesverband des BDK – starten, ohne offenbar gesetzliche Regelungen um Freistellungen oder Gewerkschaften in ausreichenden Maße zu kennen. Um es hiermit eindeutig klarzustellen, das Personalvertretungsgesetz des Bundes und der Länder regelt die Freistellungen von Personalräten eindeutig und zweifelsfrei. Keiner der kritisierten Funktionäre hat eine Freistellung zu Unrecht erhalten. Gleiches gilt auch für die formelle dienstliche Verwendung der freigestellten Personalräte. Sie verbleiben auf ihren bisherigen Posten, werden dafür wie ihre Kollegen bezahlt und können wie jeder andere sogar befördert werden. Diese Freistellung bedeutet eine auf die Wahlperiode beschränkte zeitweise Entbindung von den Dienstpflichten und hat ihren Ursprung in den verfassungsmäßig garantierten Rechten von Gewerkschaften und Gewerkschaftern. Wir verweisen an dieser Stelle gerne auf einen Beitrag unseres Bundesvorsitzenden André Schulz zum gleichen Thema.

Was wir jedoch nicht akzeptieren und seit Jahrzehnten kritisieren ist nach unserer Auffassung eine Ungleichbehandlung, die merkwürdigerweise immer wieder Funktionäre oder Mitglieder des BDK trifft. Selbst die nach dem Gesetz verbotene Schlechterstellung bei Personalentscheidungen scheint für Personalräte, die über die Listen des BDK in die Interessenvertretungen gewählt werden, nicht zu existieren. Uns umgeben ständig Schlagworte wie Förderung des Ehrenamtes, Wertschätzung der Arbeit oder sachliche Amtsführung. Wird jedoch – berechtigt – Kritik geäußert oder eine andere Meinung vertreten, droht umgehend eine Versetzung in die Schublade „bei Personalentscheidungen nicht mehr zu berücksichtigen“, aus der eine Wiederkehr wenig wahrscheinlich ist.

Es muss jeder Gewerkschaft oder beruflichen Vertretung selbst überlassen bleiben, ob, in welcher Form und gegen wen sie Kritik oder Lob aussendet. Es darf allerdings nicht dazu kommen, dass grundgesetzliche Rechte durch Vorgesetzte oder Verantwortliche verletzt oder einfach nicht eingehalten werden, weil sachliche Kritik geäußert wurde oder wird.

Wir fordern daher eine vollständige Gleichbehandlung sowie ausschließlich faire Behandlung aller Gewerkschafter und Personalräte in unserer Landespolizei ein.