Amtsangemessene Alimentation – Der Hamburger Senat macht es vor

05.05.2022

Ein offener Brief an den Ministerpräsidenten Günther und die Finanzministerin Heinold zum Thema amtsangemessene Besoldung in Schleswig-Holstein.
Emilian Robert Vicol - Pixabay
Amtsangemessene Alimentation?!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Günther,
sehr geehrte Frau Finanzministerin Heinold,

wie in Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2007 wurde auch in Hamburg (ab 2011) das Weihnachtsgeld, also die jährliche Sonderzahlung, abgeschafft. Musterklagen wurden bis zur höchstrichterlichen Entscheidung in dieser Sache ruhend gestellt. Per Rundschreiben des Finanzministeriums werden wir Mitarbeiter des Landes in guter Regelmäßigkeit einmal jährlich an diesen eklatanten Gehaltsschnitt erinnert.

Was nun aber in Hamburg passiert, lässt doch mindestens aufhorchen:

Dort brachte der Senat jüngst einen Gesetzentwurf zur Neuregelung einer amtsangemessenen Alimentation ein, der neben der Übernahme der Tarifverhandlungsergebnisse für die Beamten auch eine sog. „Angleichungszulage“ beinhaltet. Hier sollen – zunächst befristet – für die Jahre 2021 bis 2025 den Beamten pro Kopf im Schnitt rund 5.750,- € zusätzlich ausgezahlt werden, um die Besoldung jetzt schon an die Lohnentwicklung anzupassen.

Der Senatssprecher Marcel Schweitzer erklärte dies so:

„(…) weil wir das sehen, dass eine solche Entscheidung ohnehin fallen wird, dass wir handeln müssen. Und wir gehen aber davon aus, dass die bisherige Rechtsprechung (…) auch dazu ausreicht, jetzt bereits einen Vorschlag zu unterbreiten und nicht erst noch zu warten. (…) Wir wollen aber auch als Arbeitgeber auch attraktiv bleiben und wollen auch sozusagen unserer Verantwortung auch nach amtsangemessener Vergütung uns nicht entziehen.“ (NDR, Hamburg Journal v. 19.04.2022)

Auch wenn dieser Gesetzesentwurf noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist und auch noch keine Regelung über die noch ausstehenden Sonderzahlungen der vergangenen Jahre darstellt, so ist er doch ein Fingerzeig, dass man in Hamburg verstanden hat, in welche Richtung es gehen wird und gehen muss. Schweitzers Worte über die „ohnehin“ fallende Entscheidung dürften wohl kaum aus der Luft gegriffen und Hamburg in Anbetracht einer ebenfalls angespannten Finanzlage ebenso wohl kaum aus Gründen reiner Eigenwerbung um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt (re)agiert haben.

Und so stellt sich die Frage wie das schleswig-holsteinische Finanzministerium und die hiesige Regierung vor dem Hintergrund dieser Entwicklung im Nachbarbundesland planen, den längst überfälligen Weg aus dieser Misere zu finden. Die bürokratischen Stellschrauben, die das gerade auf den Weg gebrachte „Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung (pp.)“ dabei justiert, dürften dafür jedenfalls nicht genügen. Schon allein der Name des Gesetzes klingt in den Ohren vieler Polizistinnen und Polizisten wie Hohn, in Zeiten einer fortdauernden 41-Stunden-Woche zuzüglich eines nach wie vor hohen Überstundenberges.

Nur um es noch einmal klarzustellen:

„Es geht hier nicht um Wohltaten oder unverdiente Zuwendungen. Es geht schlicht um die im Grundsatz beschriebene Alimentation der Staatsbediensteten und damit um ein verfassungsgemäßes Verhalten“, wie es der BDK-Landesverband Hamburg zuletzt treffend formulierte. 

Hamburg macht vor, wie es gehen kann.

Handeln Sie also nicht erst morgen, sondern schon jetzt!

Der Landesvorstand

#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022