Amtsangemessene Alimentation 2022: Klage - Mustervorlage

15.03.2025

Der BDK NRW stellt eine Mustervorlage zur Verfügung.
Arek Socha - Pixabay

Trotz des Betreibens des BDK und anderer Gewerkschaften hat die Landesregierung bisher kein Einlenken gezeigt und stellt weder die Widersprüche ruhend, noch lässt sie ein Musterverfahren für die Besoldung des Jahres 2022 zu. Warum eigentlich nicht, wenn die Landesregierung doch der Überzeugung ist, dass die Alimentation ihre Richtigkeit hat?

Formal steht natürlich jedem die Ausschöpfung des Rechtsweges offen.

Das Kostenrisiko auf die Kolleginnen und Kollegen abzuwälzen hat mit der Fürsorgepflicht seitens des Dienstherrn nichts zu tun. Vielmehr wird offenbar bewusst darauf abgezielt, dass Klagen ausbleiben und so die Prüfung durch die Gerichte flach- fällt.

Ein Vorgehen, das mit offenem Visier, Vertrauen, fairem Umgang und Wertschätzung nichts zu tun hat, sondern dem rein finanzpolitische Erwägungen zu Grunde liegen.   

Wir werden uns weiter mit der Landesregierung auseinandersetzen.

Hier stellen wir Euch nun eine Mustervorlage für eine Klageeinreichung zur Verfügung.

Die Klage ist fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung zu erheben.

Diese ist formgerecht, schriftlich, d.h. in ausgedruckter Form mit eigenhändiger Unterschrift per Post, ggf. auch per Einschreiben o.ä., oder per Fax zu erheben. Von einer elektronischen Übermittlung per E-Mail ist dringend abzuraten.

Die Gerichtskosten werden bei ca. 480,00 € liegen.

Interessant ist die Antragsmöglichkeit auf Ruhendstellung der Klage mit Blick auf den Ausgang eines gleichgelagerten Verfahrens.

Nach der Rechtsschutzordnung des BDK trägt der BDK die Hälfe der Gerichtskosten für die eigenständig eingereichte Klage der ersten Instanz.

Weitere Hinweise erhaltet ihr über den Rechtsschutzbeauftragen des Landes NRW.

Mustervorlage zum Download