Amtsangemessene Alimentation 2022: Klage

30.03.2025

Am 25.03.2025 beschloss der Landesvorstand des BDK NRW im Rahmen seiner Landesvorstandssitzung in Mülheim a.d.R., dass eine aktuell eingereichte Klage eines Mitglieds des BDK gegen die Alimentation 2022 bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung unterstützt wird.
Arek Socha - Pixabay

Am 25.03.2025 beschloss der Landesvorstand des BDK NRW im Rahmen seiner Landesvorstandssitzung in Mülheim a.d.R., dass eine aktuell eingereichte Klage eines Mitglieds des BDK gegen die Alimentation 2022 bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung unterstützt wird. 

Inzwischen gingen die ablehnenden Widerspruchsbescheide zur Alimentation 2022 ein. Die Landesregierung hat für das Jahr 2022 weder ein Musterverfahren, noch eine Ruhendstellung der Widersprüche zugelassen. Damit bleibt jedem Einzelnen nur der Weg der Klage gegen den Bescheid. Dies bei einem hohen Kostenrisiko. Ein wohl kalkulierter Schritt der Landesregierung, um gerichtliche Überprüfungen zu unterdrücken. Hier lässt sich deutlich die mangelnde Wertschätzung und das massive Fehlverständnis zum Treueverhältnis seitens der Landesregierung NRW, gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten erkennen.

Wir sind nicht gewillt diese Entscheidung der Landesregierung NRW hinzunehmen.  Daher werden wir die Klage des Mitgliedes über den BDK-Sonderrechtsschutz bis zur endgültigen gerichtlichen Überprüfung unterstützen.

Darüber hinaus werden wir weiter auf eine politische Lösung hinarbeiten und die Tarifverhandlungen konstruktiv begleiten. Wir werden auch weiter die Defizite von Abschlüssen aufzeigen, für die sich andere Polizeigewerkschaften feiern lassen.