Altersdiskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter
19.02.2018
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 16. Januar 2018 in drei Musterverfahren den Klägern Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche zugesprochen.
Das Landesamt für Finanzen (LfF) greift die ruhenden Widerspruchsverfahren nunmehr auf und ermittelt die individuell zustehenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche.
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Nach den derzeitigen Planungen wird das LfF Ende März 2018 allen Widerspruchsführerinnen und -führern einen Widerspruchsbescheid übersenden. Die Zahlung einer Entschädigung erfolgt zusammen mit den Bezügen für den Monat April 2018.