Altersdiskriminierende Besoldung

29.01.2018

Entscheidung des OVG Koblenz zugunsten der Beamten. Das OVG Koblenz hat hinsichtlich der alten altersdiskriminierenden Besoldungstabelle entschieden (2A 11476/17.OVG). Die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz war zwischen Ende 2011 und Mitte 2013 aufgrund vorhandener Altersstufen fehlerhaft ausgestaltet. Die Besoldungstabelle wurde in Folge auf Erfahrungsstufen umgestellt.
Altersdiskriminierende Besoldung

Drei Musterklagen waren in der Sache anhängig. Das OVG Koblenz hat in der  Sache entschieden und einem Polizeibeamten aus Rheinland-Pfalz einen Schadenersatz von 1900,- Euro zugesprochen.

Das OVG Koblenz folgte damit den vergleichbaren Fällen anderer Bundesländer. Abhängig von der Antragstellung (Widerspruch) soll bis zum Zeitpunkt der Umstellung der Besoldungstabelle für jeden Monat 100,- Euro Pauschentschädigung gezahlt werden. [1]

Der BDK hatte damals zum Widerspruch aufgerufen und Musteranträge bereitgestellt. Alle die damals Widerspruch eingelegt haben, können auf eine Entschädigung hoffen.

Ob das Land Rechtmittel gegen diese Entscheidung einlegt bleibt abzuwarten.

 



[1] http://www.dbb-rlp.de/aktuelles/2018/180125_beamtenbesoldung.html

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