Altersdiskriminierende Besoldung - Noch in diesem Jahr Widerspruch einlegen
20.12.2013
Wie wir bereits letzte Woche auf der BDK Homepage berichtet haben (s. Landesverband Hamburg und Berlin) , wurde am 28.11.13 bekannt, dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) den Richtern des EuGH eine Entscheidungsempfehlung vorgelegt hat, die den Klagen von zahlreichen Beamten (Bund und Land Berlin) zur Besoldung Recht gibt.
Inhalt dieser Entscheidungsempfehlung ist die Feststellung, dass die alte Besoldungstabelle für Beamte mit ihrer Einstufung nach dem Lebensalter altersdiskriminierend und damit rechtswidrig war. Darüber hinaus hält der Generalanwalt aber auch die Übergangsregelungen für rechtswidrig. Dies kann auch für Rheinland-Pfalz relevant sein.
Daraus ergibt sich für alle, die ihre Ansprüche diesbezüglich wahren wollen, die Notwendigkeit, noch in diesem Jahr Widerspruch einzulegen.
Was ist für den Fall des Widerspruches konkret zu tun?
Den unten verlinkten Musterwiderspruch muss jeder mit seinen persönlichen Daten ergänzen und an die OFD schicken - das war es schon!
Das Widerspruchsschreiben ist so formuliert, dass die Widersprüche alle ruhend gestellt werden. Parallel werden die bestehenden Musterklagen, die dankenswerter Weise von einigen BDK-Mitgliedern geführt werden, auf die neue Entwicklung erweitert.
Sobald es in dieser Sache neue Sachstände gibt, werden wir berichten.
Der BDK kämpft für und gemeinsam mit seinen Mitgliedern!
Den Musterwiderspruch ist nachfolgend verlinkt.
Die OFD hatte zur Thematik bereits Stellung bezogen: s. Link; alternativ Suchbegriff auf der Homepageseite der OFD: „Altersstufe“
http://www.zbv-rlp.de/aktuelles/detail/artikel/1881/326/index.html