Altersdiskriminierende Besoldung - Europäischer Gerichtshof spricht Urteil!
22.06.2014
Diesbezüglich urteilte der EuGH, dass die alte Besoldungstabelle für Beamte (in Hamburg bis Januar 2010) mit ihrer Einstufung nach dem Lebensalter altersdiskriminierend und damit rechtswidrig ist. Hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen setzt der Gerichtshof jedoch enge Grenzen. Über eine Verfahrensweise bezüglich etwaiger Ausgleichszahlungen wurde nicht beschieden. Diese Entscheidung wurde an das einsendende Gericht zurück verwiesen. Hier bleiben die Urteile der Verwaltungsgerichte abzuwarten. Der EuGH lehnte aber eine im Vorfeld verlangte Besoldung aller Beamten aus der Endstufe ab.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) teilte in einer Pressemitteilung vom 20.06.2014 mit, dass im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH zu klären sein wird, inwieweit eine rückwirkende Änderung von besoldungsrechtlichen Bestimmungen zulässig ist, mit denen der Gesetzgeber den Anforderungen der Richtlinie Rechnung tragen wollte. Eine entsprechende Entscheidung ist für den September / Oktober 2014 angekündigt.
Was ist zu tun?
Das Widerspruchschreiben, welches der BDK seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt hat, ist so formuliert, dass die Widersprüche zunächst alle ruhend gestellt sind. Die Urteile der bestehenden Musterklagen des BDK zu der Besoldung nach der alten Tabelle (bis Januar 2010) können deshalb abgewartet werden. Ein sofortiges Handeln ist demnach nicht erforderlich.
Sobald das Personalamt auf die aktuelle Entwicklung reagiert und es neue Sachstände gibt, werden wir berichten!