#AlleZweiTage
25.11.2024
In Deutschland wird alle vier Minuten eine Frau Opfer von Gewalt durch ihren Partner. Alle zwei Stunden erfährt eine Frau sexualisierte Gewalt in der Partnerschaft. Statistisch gesehen wird jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet, täglich kommt es zu Tötungsversuchen.
Besonders erschreckend ist die hohe Dunkelziffer bei häuslicher und digitaler Gewalt, die häufig unentdeckt bleibt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Straftaten, die explizit aus frauenfeindlicher Ideologie heraus begangen werden.
Warum passiert das immer noch – immer wieder?
Trotz zahlreicher rechtlicher Fortschritte und internationaler Vereinbarungen bleibt Gewalt gegen Frauen ein erschreckend alltägliches Problem. Ein Überblick über wichtige Meilensteine zeigt, wie lange der Kampf gegen Gewalt andauert – und wo noch immer Lücken bestehen:
- 1949: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Grundsatz wird im Grundgesetz verankert.
- 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird endlich strafbar.
- 2011: Deutschland unterzeichnet die sogenannte „Istanbul-Konvention“, die Gewalt gegen Frauen ächtet und Prävention fordert.
- 2016: „Nein heißt Nein“ wird ins Strafrecht aufgenommen, doch viele fordern eine stärkere Regelung.
- 2023: Deutschland blockiert die EU-Initiative für das Sexualstrafrecht „Ja heißt Ja“, was klare Zustimmung zur sexuellen Handlung voraussetzen würde. Auch Frankreich verweigert die Zustimmung.
- 2024: Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft. Frauenverbände warnen jedoch, dass es Frauenschutzräume gefährden könnte. Diese Bedenken werden von der Bundesregierung ignoriert.
Warum reicht „Nein heißt Nein“ nicht aus?
Ein erschütterndes Beispiel bietet der Fall Gisèle Pélicot in Avignon, der zeigt, dass ein fehlendes „Ja“ schwerwiegende Folgen haben kann. Ein klareres Sexualstrafrecht könnte hier Abhilfe schaffen – doch die politischen Mehrheiten stehen dem entgegen.
Frauen fordern politische Veränderung
Doris Christians, Bundessprecherin des Fachbereichs Chancengleichheit, Frauen und Familie im BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter), bringt es auf den Punkt:
„Solange die Mehrheit der Abgeordneten in Deutschland Männer (ca. 70%) sind, wird sich an der Gewalt gegen Frauen – außer Bekundungen und Empörungen – nichts ändern.“
Was können Frauen tun?
Frauen haben hart für ihr aktives und passives Wahlrecht gekämpft. Nutzen wir dieses Recht, um echte Veränderungen zu bewirken!
Der Fachbereich Chancengleichheit, Frauen und Familie des BDK bleibt an diesem wichtigen Thema dran – unbequem, konsequent und unnachgiebig.
Weitere Informationen bei UN WOMEN Deeutschland
Fotos: UN WOMEN Deutschland