Alle Polizeireformen müssen unter der Überschrift der Kriminalitätsbekämpfung stehen

08.06.2015

Morgen übergibt die so genannte Expertenkommission ihren Bericht an Innenminister Ralf Jäger. Einige Vorschläge kursieren bereits in der Presse: So ist es beispielsweise ein offenes Geheimnis, dass ein Mitglied der Kommission, der frischpensionierte Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimber, vorschlägt die Anzahl der Kreispolizeibehörden erheblich zu verringern.
Alle Polizeireformen müssen unter der Überschrift der Kriminalitätsbekämpfung stehen

Dies würde nicht nur zu Zusammenlegungen mehrerer der bislang 47 Polizeibehörden führen, sondern auch dazu, dass die Landräte ihre Polizeiabteilungen verlieren würden. Dabei steht außer Frage, dass die derzeitige Polizeiorganisationen nicht optimal ist. Sie ist erheblich zu heterogen. Von 47 Kreispolizeibehörden werden 18 von Polizeipräsidenten und 29 von Landräten geleitet. Die Größe der Behörden reicht vom Landrat Olpe mit wenigen hundert Mitarbeitern bis zum Polizeipräsidium Köln mit etwa 5.000 Beschäftigten. Die Zuständigkeiten differieren stark. So sind nur 16 Polizeipräsidien für die Bekämpfung bestimmter schwerer Kriminalitätsformen wie Organisierte Kriminalität, Wirtschaftsstraftaten und strafrechtlichen Staatsschutz zuständig. Nur sechs dieser Präsidien sind zuständig bei Geiselnahmen oder größeren Schadenslagen. Es gibt in NRW daher vier unterschiedliche Typen von Polizeibehörden. Hinzu kommen das Landeskriminalamt, die Einsatz- und Technikbehörde LZPD sowie die Behörde für Aus- und Fortbildung sowie Personalangelegenheiten LAFP.

"Das ist selbstverständlich nicht optimal. Es hat sich aber über viele Jahre grundsätzlich eingespielt. Selbst wenn der Innenminister zu dem Ergebnis käme, dass eine andere Polizeiorganisation sinnvoll wäre, so warne ich derzeit vor einem solchen Reformvorhaben. Die Polizei könnte es schlechterdings nicht stemmen. Wir kennen das aus  der Vergangenheit. Wir würden uns über viele Monate mit uns selbst und weniger mit der Verbrechensbekämpfung beschäftigen, etliche Projektgruppen ins Leben rufen und bei tausenden Mitarbeitern aufgrund möglicher Arbeitsplatzwechsel Sorgen begründen. Vermeintliche Personaleinsparungen durch Behördenzusammenlegungen sind realitätsferne Augenwischerei.“, warnt der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler.

Ebenso verhält es sich in Bezug auf andere Vorschläge der Kommission: Die Reduzierung von Einsatzhundertschaften und Spezialeinheiten oder den Verzicht auf die Aufnahme von Bagatellunfällen. Auch hier ließe sich lang und breit aus der Praxis heraus darstellen, warum hier keine Ressourcengewinne wohl aber massive, negative Wirkungen zu erzielen wären.

Der BDK NRW hat in der Vergangenheit bereits viele sinnvolle Vorschläge unterbreitet, die im Ergebnis nicht nur jährlich Haushaltsmittel in Millionenhöhe einsparen würden, sondern zudem die Kriminalitätsbekämpfung erheblich effektivieren würden:

I. Im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung der Polizei muss eine deutliche Verschiebung der Prioritäten in Richtung Kriminalitätsbekämpfung (inklusive der Kriminalprävention) erfolgen. Gemessen an der Bedrohung der Bevölkerung ist der Anteil des Ressourceneinsatzes für die Kriminalitätsbekämpfung im Vergleich zu anderen Aufgabenfeldern erheblich zu gering.

II. Der Objektschutzdienst durch Beamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ist abzuschaffen und durch einen Objektschutz zu ersetzen, in dem zusätzlich einzustellende Tarifbeschäftigte Dienst versehen. Andere Bundesländer machen seit Jahrzehnten vor, dass dieser Weg sinnvoll beschritten werden kann. In NRW würde das mehrere hundert Stellen von Polizeivollzugsbeamten freisetzen, die in der Kriminalitätsbekämpfung dringend benötigt werden.

III. Es sind Arbeitszeitkonten für alle Beamten einzurichten, auf denen die geleistete Mehrarbeit gesammelt werden kann, ohne dass sie verjährt. Dies verschafft einen erheblichen Zuwachs an Flexibilität in Bezug auf den Personaleinsatz. Die aktuellen Pläne des Innenministeriums zum verpflichtenden Mehrarbeitsabbau innerhalb der kommenden fünf Jahre führen u. a. zum tatsächlichen Verlust von 120 Kriminalbeamten pro Jahr. Die erhöhten Einstellungszahlen verpuffen hierdurch in ihrer Wirkung zu 100 %.

IV. Die Tätigkeit auch anderer polizeilicher Organisationseinheiten außerhalb der Kriminalpolizei ist verstärkt auf die Kriminalitätsbekämpfung auszurichten.

V. Für Kommissariate ist eine Mindeststärke vorzusehen. Zeitgleich sind Leitungsfunktionen innerhalb der Kriminalpolizei zu stärken. Der andauernde, massenhafte Abfluss von Erfahrungswissen durch hohe Pensionierungszahlen und den Weggang der Leistungsträger, die aus reinen Karrieregründen die Kripo verlassen, ist nur hierdurch aufzuhalten.

VII. Das heutige Ausbildungsmodell, bei dem alle Studierenden zunächst eine Qualifikation zur Schutzpolizei erwerben und innerhalb der ersten Jahre nach Abschluss des Studiums dort arbeiten, hat lange ausgedient. In NRW gibt es keine Ausbildung für die Kriminalpolizei. Nur einige der Beamten der Schutzpolizei, die zur Kripo versetzt werden, erhalten eine Weiterbildung, um den hohen Anforderungen standzuhalten, für andere gilt „learning by doing“. Interessenten, die sich für das Berufsbild Kriminalpolizei interessieren, bewerben sich in Nordrhein-Westfalen gar nicht, sondern wandern nach Hessen, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein oder zum BKA ab. Dort wird ihnen ein Studium angeboten, das ihnen den direkten Weg in die Kriminalpolizei ermöglicht. Ein vergleichbares Ausbildungsmodell würde den NRW-Finanzminister etwa 10 Millionen Euro pro Jahr sparen.

VIII. Die Organisation der Kriminalitätsbekämpfung ist nicht optimal. Wenn sich die Kriminalitätslandschaft verändert, müssen Prävention und Strafverfolgung Schritt halten. Dies geht nicht ohne einen Gleichklang mit der Justiz. Hier gibt es in der Verteilung von Zuständigkeiten auf beiden Seiten (Polizei und Justiz) erhebliches Optimierungspotential.


Fazit:
Wir haben Hochachtung und Respekt vor der Arbeit der Expertenkommission, die gut daran getan hat, ihre Überlegungen, und Diskussionstände nicht öffentlich auszubreiten sondern ihre Arbeit unabhängig und möglichst unbeeinflusst durchzuführen. Das hat in der Vergangenheit nicht jedem geschmeckt, ist aber der richtige Weg. Die Zeit für konstruktive Debatten ist erst jetzt gekommen.

Im Ergebnis ist eines keinesfalls hinzunehmen: Ein schleichender Personalabbau bei der Polizei. Dieser führt zu einer weiteren Privatisierung der inneren Sicherheit und damit dazu, dass sich die reicheren Bevölkerungsschichten einen höheren Grad an Sicherheit leisten können, als ärmere.

Zudem geben die einfachsten Zusammenhänge der Staatslehre der Politik den Weg bereits vor: Der Bürger zahlt Steuern, damit Regierung und Parlament hiervon das Staatswesen organisieren. Hierzu ist - als eine der wichtigsten Aufgaben - eine Polizei vorzuhalten, die die Sicherheit der Bürger bestmöglich gewährleistet. Den Maßstab, wie viele Polizisten benötigt werden, bilden die Belastungen und Bedrohungen der Bürger durch Gefahren oder Straftaten. Hieran hat sich die Politik auszurichten. Jedes Mitglied der Landesregierung hat hierauf einen Eid abgelegt.