Alarmgruppen der Kriminalpolizei erhalten endlich Zulage

04.07.2024

BDK-Forderung trägt Früchte.
Kriminalpolizei

Der Landesdelegiertentag 2022 des BDK LV Berlin hatte auf Antrag eines Mitglieds beschlossen, dass sich der BDK dafür einsetzt, die Zulage nach § 9 Erschwerniszulagenverordnung auch für Einsätze im Rahmen der Alarmgruppen der Kriminalpolizei (AGK) zu zahlen. Zur Umsetzung des Beschlusses wurde durch den Landesvorstand das Thema auf verschiedenen Ebenen, nicht zuletzt in Gesprächen mit der Hausleitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, erörtert.

Wir freuen uns, dass nunmehr auch die Erschwernisse kriminalpolizeilicher Einsätze aus besonderen Anlässen, die neben der eigentlichen Aufgabenwahrnehmung zu leisten sind, von der Senatsverwaltung anerkannt werden.

Für Polizeivollzugsbeamte, die zum Einsatz in der Alarmgruppe der Kriminalpolizei zu Einsätzen herangezogen werden, besteht laut der im Juni 2024 durch den Personalservice veröffentlichten Mitarbeiterinformation bereits für Einsätze ab 24. April 2024 ein Anspruch auf Zahlung der Erschwerniszulage gemäß § 9 EZulV BE.

Die Zulage in Höhe von aktuell 22,30 € pro Einsatz(tag) macht niemanden reich und kann erst recht nicht die nach wie vor beim Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten anhängigen Fragen bezüglich der amtsangemessenen Besoldung zudecken. Es ist jedoch gut, dass damit zumindest die Zusatzbelastung der Kriminalpolizei anerkannt wird, die sich daraus ergibt, dass Kriminalbeamte neben dem regulären, ohnehin belastenden Dienst in der Kriminalitätsbekämpfung regelmäßig zu Sondereinsätzen z.B. im Zusammenhang mit größeren Versammlungs- und Veranstaltungslagen oder Staatsbesuchen herangezogen werden.

Die Forderung des Landesdelegiertentages ist damit erfüllt.

Der geschäftsführende Landesvorstand, 4. Juni 2024

diesen Inhalt herunterladen: PDF