Aktuelles zur Besoldungsnachforderung für 2008 und 2009
02.03.2018
Die Schreiben unterscheiden sich im Inhalt nur danach, ob bereits zu einem früheren Zeitpunkt schon der Besoldung für die Jahre 2008 und 2009 widersprochen worden ist oder noch nicht. Jedoch wird in beiden Fällen eine fehlende Erfolgsaussicht durch das Landesamt für Finanzen in Aussicht gestellt.
Der Landesgeschäftsstelle liegen beide Varianten der Schreiben vor. In diesen wird abschließend angefragt, ob die oder der Betroffene seinen Widerspruch aufrecht erhalten will oder nicht. Sollte der Widerspruch nicht zurückgezogen werden, wird nach einer Frist von vier Wochen ein offenbar abschlägiger Bescheid an die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer angekündigt.
Die Argumentation des Landesamtes wird von uns so nicht mitgetragen. Wir sehen weiterhin eine ausreichende Erfolgsaussicht im Falle einer Klage. So hat der Deutsche Richterbund nach der Veröffentlichung der ablehnenden Haltung aus dem Landesfinanzministerium erklärt, dass mit dem Urteil zugunsten der sächsischen Kläger eine neue Rechtslage entstanden sei, die wiederum eine Verjährungsfrist unserer Ansprüche erneut erst begründet.
Wir haben als Verband vor, den gleichen Weg wie unsere Kollegen aus Sachsen zu gehen. Ein bereits pensionierter Kollege hat im Oktober bzw. November seinen Widerspruch erklärt, einen ablehnenden Bescheid erhalten und klagt jetzt (mit privater Rechtsschutzversicherung) gegen die Nichtgewährung der vorenthaltenen Zahlung. Wir wollen nach Absprache mit unserem BDK-Anwalt, einem ebenfalls pensionierten Kollegen, sowie einem aktiven Kriminalisten über unsere Berufsvertretung den erforderlichen Rechtsschutz gewähren und notfalls auch durch die Instanzen klagen. Allen anderen Mitgliedern empfehlen wir, nach einem sicherlich abgelehnten Widerspruchsbescheid den eigenen Rechtsweg zu beenden oder aber über den privaten Rechtsschutz mit einem eigenen Rechtsberater den Klageweg zu beschreiten. Das passiert natürlich in der Hoffnung, dass unsere "Musterklagen" erfolgreich sein werden und auf alle Betroffenen übertragen wird. Wir hoffen darüber hinaus, dass auch die beiden anderen Polizeigewerkschaften ähnlich vorgehen werden.
Beim aktuellen Stand unserer Beschwerde raten wir unseren Mitgliedern und natürlich auch anderen betroffenen Beamtinnen und Beamten zunächst erst einmal, den rechtswirksamen Bescheid des Landesamtes für Finanzen abzuwarten. Vielleicht geschieht ja doch noch ein Wunder und unser Finanzminister Mathias Brodkorb erinnert sich an seine Verpflichtung zu rechtsstaatlichem und verfassungskonformen Handeln. Denn bei allen juristischen Argumenten, die ausgebliebene Besoldungsangleichung aller Amter ab A 10 in den Jahren 2008 und 2009 wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Wir werden selbstverständlich das Thema weiter begleiten und auch berichten.
Für Rückfragen:
Ronald Buck
0171-1440304