Aktuelle Rechtsänderungen
02.10.2017
Da innerhalb unserer Landespolizei diese rechtlichen Neuerungen aus unserer Sicht (noch) nicht die erforderliche und tiefgründige Beachtung gefunden haben, erlauben wir uns als Berufsverband der kriminalpolizeilich Beschäftigten, explizit auf zwei analytische Betrachtungen zu den neuen Gesetzen hinzuweisen. Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wird in einem Beitrag von Christian Veith, Erster Kriminalhauptkommissar im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, praxisbezogen in unserer Verbandszeitschrift „der kriminalist“ (Ausgabe 10.2017) vorgestellt und kompetent betrachtet. An gleicher Stelle analysiert Kriminaldirektor Werner Märkert von der Fachhochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz ebenso gekonnt und tiefgründig das seit dem 24. August 2017 geltende Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, hier insbesondere die neuen Vorgaben bei Vernehmungen.
Da die beiden neuen Gesetze eine wesentliche Bedeutung für die zukünftige kriminalpolizeiliche Praxis besitzen, stellen wir die erwähnten Beiträge aus unserer Fachzeitschrift „der kriminalist“ zusätzlich auf unserer Homepage im Mitgliederbereich ein.Für Rückfragen:
Ronald Buck