Änderungen und Neuerungen im Jahr 2024
02.01.2024
02.01.2024
Liebe Leserin, lieber Leser, liebe Mitglieder!
zunächst wünschen wir Ihnen im Namen des BDK Landesverbands Baden-Württemberg ein gutes neues Jahr 2024! Mögen Ihre Wünsche alle in Erfüllung gehen.
Was wäre ein neues Jahr ohne Neuerungen, Gesetzesänderungen, Anpassungen…? Langweilig! Anbei eine Zusammenstellung von einigen Fundstücken.
Finanzen, Steuern, Versicherungen
Ergebnis der Tarifverhandlungen im TV-L und deren Umsetzung 2024
Hier ist das Ergebnis nochmals zusammengefasst: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/tarifverhandlungen-beendet
+ Stichwort Inflationsausgleichsprämie
Bereits seit 10/2022 können die Arbeitgeber eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro gewähren. Möglich ist das nur noch bis 31.12.2024. Bis zuletzt hat sich das Land Baden-Württemberg mit Verweis auf die Tarifverhandlungen im TV-L hier zurückgehalten.
Was zum Zeitpunkt dieses Beitrags bekannt ist:
Auszahlung für Tarifbeschäftigte des Landes
- Auszahlung einer Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
- Für die Monate Januar bis Oktober 2024: monatlich 120 Euro (Voraussetzung: Beschäftigungsverhältnis besteht im Bezugsmonat und an mindestens einem Tag des Monats besteht Anspruch auf Entgelt).
Auszahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger (sowie gesamte Übertragung des Tarifergebnisses)
- Bislang nicht abschließend geklärt, da zunächst ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Tarifergebnisse geschrieben werden muss!
Dazu unsere Beiträge vom 19.12.2023:
- BDK BW: Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft
- BDK BW: Inflationsausgleichsprämie zu 100 % übertragen und ausbezahlen
Mindestlohn und Minijob
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 von 12,00 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird von 520,00 Euro auf 538,00 Euro pro Monat angehoben.
Vorschau 2025: Erhöhung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde und 556,00 Euro pro Monat.
(Quelle: Informationen/Newsletter von www.bundesregierung.de)
Erhöhung des Bürgergeldes
Zunächst eine kleine Anmerkung: Die geplante Erhöhung des Bürgergeldes ist deswegen relevant, weil sie Auswirkungen auf verfassungsrechtliche Vorgaben im Bereich der Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben könnte. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Begriff Abstandsgebot festgelegt, was zwischen der Grundsicherung (derzeit Begriff Bürgergeld) und der Alimentation in den untersten Besoldungsgruppen der Beamtenschaft gelten muss. Da zwischen den Besoldungsgruppen ein zweites Abstandsgebot einzuhalten ist (Abstände zwischen Besoldungsgruppen dürfen nicht beliebig abgeschmolzen werden), sind Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundeshaushaltsgesetzgebers relevant.
Nach jetzigen Plänen soll das Bürgergeld Anfang 2024 deutlich ansteigen. Für Alleinstehende beispielsweise von 502 Euro pro Monat auf 563 Euro, das entspricht einem Anstieg von rund 12,15 Prozent. Die Beitragssätze werden aufgrund der andauernden Inflation angepasst.
Die Bundesregierung schreibt dazu: „Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst – auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung. (…) „Warum sich die Regelbedarfe im kommenden Jahr [2024] so deutlich erhöhen, hat mit der Einführung des Bürgergeldes Anfang des Jahres zu tun. Im Zuge der Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt. Hintergrund waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise.“ (vgl. Beitrag auf bundesregierung.de).
Unter diesem Gesichtspunkt sollte auch der diesjährige Tarifabschluss im TV-L gesehen und bewertet werden.
Änderungen bei der Einkommenssteuer und beim Kinderfreibetrag
Nach 2023 wird der Grundfreibetrag erneut angepasst. 2024 beträgt er 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt 2024 auf 9.312 Euro (2023: 8.952 Euro). Der Spitzensteuersatz wird 2024 aus Einkommen ab 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro) erhoben.
(Quelle: bundesfinanzministerium.de)
Arbeitnehmer-Sparzulage, Bemessungsgrenzen steigen deutlich
Bisher lag die Grenze bei Ledigen bei 17.900 Euro Jahreseinkommen und bei Verheirateten bei 35.800 Euro. Ab dem 1. Januar 2024 steigen diese Grenzen auf 40.000 Euro (Ledige) und 80.000 Euro (Verheiratete) an. Gefördert wird das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen bspw. in Form eines Bausparvertrages oder Fondssparplan. (Quelle: Verbraucherzentrale.de)
Verbraucherzentrale prognostiziert deutliche Anstiegen bei den Versicherungsprämien
- Für Auto- und Motorradversicherungen werden mindestens 10 % Steigerung angenommen.
- Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden aufgrund der Inflation ebenfalls nochmals ansteigen, als weiterer Grund werden die „immer noch hohen Kosten durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021“ genannt.
- In der Privaten Krankenversicherung werden die Beiträge „um durchschnittlich rund 7 % steigen“, in Einzelfällen wohl auch um mehr als 10 %.
(Quelle: Verbraucherzentrale.de)
Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, daneben können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag um 0,1 % auf 1,7 % erhöhen. Ist dies der Fall kommt ein Sonderkündigungsrecht in Betracht (vgl. Verbraucherzentrale.de)
Änderungen beim Elterngeld
Für Nachwuchs ab dem 01.04.2024 (bzw. die Eltern) gelten neue Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld (200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen). Geplant sind Änderungen bei der parallelen Inanspruchnahme von Elterngeld durch beide Partner (maximal einen Monat) – aber hier liegt laut Verbraucherzentrale derzeit erst der Gesetzesentwurf vor.
(Quelle: Verbraucherzentrale.de)
Home-Office-Pauschale und Arbeitsnehmerpauschbetrag ab Steuerjahr 2023 für die Einkommenssteuer 2024
Die Pauschale für die Einkommenssteuer wurde entfristet und beträgt für das Jahr 2023 6 Euro, die maximal für 210 (bisher maximal 120) Home-Office-Tage angegeben werden können.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde nochmals um 30 Euro angehoben (1.230 Euro, Werbungskosten ohne Belegnachweis).
(Quelle: Bundesregierung.de)
Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz in der Gastronomie (auch ein Geldbeutethema)
Ab dem 01.01.2024 gilt wieder ein Umsatzsteuersatz von 19 % beim Verzehr von Speisen in den Restaurants. Bei Speisen to-go und Lieferdienst bleibt es bei 7 %. Kaffee und Tee to go liegen allerdings bei 19 %. Wer noch etwas in absurden Regelungen dazu nachstöbern möchte, schaut auf SWR-Fernsehen.de – stilles Wasser 7 %, Sprudel 19 %...
Gesundheit
Krankschreibung per Telefon
In Coronazeiten erfolgreich erprobt, ist seit dem 07.12.2023 wieder eine Krankschreibung per Telefon durch die Ärzte möglich. Seit dem 18.12.2023 können Eltern auch für ihre Kinder eine ärztliche Bescheinigung erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Kranken in der Praxis bekannt sind und keine schwere Symptome vorliegen.
(Quelle: Bundesregierung.de)
E-Rezept für gesetzlich Versicherte
Ab dem 01.01.2024 entfällt das rosafarbene Papierrezept und wird durch das E-Rezept abgelöst, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit auf der Informationsseite.
Änderungen im Bereich der Pflege von Angehörigen
Angepasst werden Pflegesachleistungen für häusliche Pflege, Leistungszuschläge für vollstationäre Pflege und das Pflegegeld. Gute Nachrichten gibt es im Bereich der Verhinderungspflege/des Pflegeunterstützungsgeldes, die bisher nicht jährlich in Anspruch genommen werden konnte. Einzelheiten auf der Seite der AOK.
Kinderkrankengeld
Die Corona-Sonderregelungen für 2022 und 2023 sind ausgelaufen, der Anspruch wurde neu geregelt. Gesetzlich krankenversicherte Eltern(-teile) können ab 2024 15 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen, Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Die Gesamtdeckelung liegt bei 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.
Zum Thema Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld sei auf die FAQ-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen.
(Quelle: Haufe.de)
Recht und Gesetz (ergänzende Kategorien)
Cannabisgesetz (CanG) – der Paradigmenwechsel 2024
Information des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums nebst FAQ-Seite.
Dazu Positionspapier des BDK Bundesverbands: https://www.bdk.de/der-bdk/wer-wir-sind/positionen/2022-07-13-positionspapier-des-bdk-kontrollierte-abgabe-von-cannabis.pdf/view
und Stellungnahme zum Anhörungsverfahren aus Juli 2023.
Digital Services Act (DSA)
EU-weit gilt ab dem 17.02.2024 der DSA. Digitale Dienstanbieter sind verpflichtet, bessere Beschwerdemöglichkeiten und bessere Mittel für die Meldung illegaler Inhalte oder Verstöße zu schaffen. Die Bundesnetzagentur wird in Deutschland koordinierende Stelle. Für die Polizei wird das einen deutlichen Mehraufwand bedeuten. Das BKA sieht beispielsweise einen Mehrbedarf von rund 450 Stellen in der eigenen Behörde (vgl. Bundesrat Drs. 676/23) – als digitale Eingangsstelle erwartet das BKA „bis zu 1 Mio. Hinweise im Jahr“ (vgl. BKA.de (mit falscher Datumsangabe des Artikels). Das BKA wird die Anzeigen zuständigkeitshalber an die Länder abgeben – sind wir darauf vorbereitet? BDK-Antwort: Nein.
(Quellen: Verbraucherzentrale.de und im Text genannte)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Spätestens zum 17.12.2023 mussten alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet haben.
(Nähere Informationen auch für den öffentlichen Dienst im Artikel: „Whistleblowing, Hinweisgeberschutz im öffentlichen Dienst auf haufe.de)
Neues Soziales Entschädigungsgesetz (SGB XIV)
Am 19.12.2019(!) verkündet, tritt es zum 01.01.2024 in Kraft. Es zielt auf Betroffene und Angehörige in folgender Lebenssituation ab: Gewaltopfern einschließlich Terroropfern, derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigten.
(Quelle: BMAS)
Sammelklagemöglichkeit
Das Verbraucherdurchsetzungsgesetz (VDuG) ist seit 13.10.2023 in Kraft und ermöglicht es direkt Leistungen für Verbraucher:innen vor Gericht zu erstreiten (z. B. wegen unerlaubten Preiserhöhungen), neu ist, dass man sich recht spät im Verfahren noch ins Klageregister eintragen kann und Ansprüche nicht ergänzend geltend gemacht werden müssen.
(Quelle: Verbraucherzentrale.de)
Mobilität und Energie
ÖPNV und Fernverkehr
Der Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn im Dezember 2023 war bereits mit Preisanpassungen verbunden. Näheres auf deutschebahn.de
Das Deutschland-Ticket bleibt preislich bei 49 Euro pro Monat.
Ab dem 01.12.2023 gibt es bereits das D-Ticket JugendBW (365 Euro pro Jahr für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende).
Spezielle Infos zum Gesamtthema Busse und Bahnen in BW auf bwegt: https://www.bwegt.de/tickets-angebote
Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Das GEG tritt am 01.01.2024 in Kraft. Hier geht es zur Informationsseite der Bunderegierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
Strom- und Gaspreisbremsen laufen früher aus
Ursprünglich war das Aus im März 2024 geplant, nunmehr sind sie zum 01.01.2024 weggefallen. „Die Preise wurden für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde. Inzwischen liegen die Preise auf dem Markt in der Regel aber darunter.“, schreibt die Tagesschau. Wer entsprechend hohe Zahlungen hat, sollte über einen Wechsel nachdenken, hierfür können Verbrauchsportale im Netz genutzt werden.
Für Gas und Fernwärme steigt zudem ab dem 01.04.2024 die Umsatzsteuer wieder von 7 auf 19 Prozent.
(Quelle: Verbraucherzentrale.de)
CO2-Preis steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne
Der neue Preis gilt für die Unternehmen ab dem 01.01.2024 und wird in der Regel an den Kunden weitergegeben. Vergleichsrechnungen für Heizöl, Erdgas und Benzin finden sich auf der Seite der Verbraucherzentrale, die auch erneut Quelle für diese Überschrift ist.
Förderung von E-Autos eingestellt
Bereits seit dem 18.12.2023 können keine Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mehr gestellt werden. Bereits erfolgte Zusagen sind nicht betroffen.
(Quelle: ADAC.de)
Event Data Recorder (Blackbox) und Fahrassistenzsysteme für Neuwägen
Im Juli des Jahres wird die Blackbox Pflicht für Neuzulassungen, ebenso gibt es neue Verpflichtungen für Assistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten oder Müdigkeits-Warnsystem.
(Quelle: ADAC.de)
Und zum guten Schluss: Im Dezember 2024 kommt EU-weit (und dann auch in Deutschland) das einheitliche Ladekabel für elektronische Geräte. Neuer Standard wird anbieterunabhängig der USB-C-Anschluss.
Früher war mehr Lametta! Guten Start!