Änderung Spielbankgesetz NRW - kriminalpräventive Stellungnahme BDK

23.04.2020

Die NRW Landesregierung hatte bereits im Mai 2018 den Verkauf der WestSpiel - Gruppe (Spielbankenmonopol des Landes NRW) und die Privatisierung an einen Konzessionsinhaber beschlossen. Der BDK NRW wurde dazu angehört und reicht eine Stellungnahme auf die kriminalpolitischen Aspekte des Gesetzentwurfes ein.
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Unter fachlicher Mitarbeiter reichte Sebastian Fiedler eine Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzesentwurf ein. Stellungnahme BDK

Im Vordergrund standen dabei die kriminalpräventiven Ziele im Spielbankgesetz

Dabei gibt es aus Sicht des BDK besonders zu folgenden Punkten Veränderungsbedarf:

  • fehlende Experten bei Kripo, Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden zur Bekämpfung des illegalen Glückspiels
  • keine Prüfmöglichkeit, ob Spieler über legale Einkünfte verfügen
  • klarere Festlegungen zum Betrieb von Casino Automaten
  • fehlende, transparente Kriterien zum Ausschluss der Zuverlässigkeit von Konzessionsbewerbern
  • keine Regelungen zur Herausgabe von Daten an die Polizei

"Im Ergebnis weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der Kriminalpolizei gravierende Mängel auf. Er verfehlt seine eigenen Ziele, indem er insbesondere bezogen auf Folge- und Begleitkriminalität sowie die Geldwäscheprävention unzureichende Vorkehrungen trifft. Sofern an den Privatisierungsbestrebungen festgehalten werden soll, ist der Entwurf grundlegend zu überarbeiten"

resümiert Sebastian Fiedler.