Bundespolizei: Abordnungswahn lähmt auch die Ermittlungsarbeit
04.06.2015
Nachdem der Bundespolizei zum 1. Juli 2015 die Bewachung der Goldreserven übertragen und dazu eiligst eine neue Bundespolizeiinspektion aus dem Boden gestampft wurde, soll das verlagerte Personalfehl wieder einmal durch Abordnungskontingente kompensiert werden.
Das Absurde an den jetzigen Abordnungen ist, dass sich zwar Kollegen/-innen von den "Schwerpunktdienststellen", hier insbesondere vom Flughafen Frankfurt/Main zur BPOLI Bundesbank Frankfurt/Main bewerben konnten, aber jetzt wiederum kostenintensive Abordnungen aus 3 Direktionsbereichen diese Personallücke am Flughafen Frankfurt/Main kompensieren sollen. Die Lage an den Flughäfen erfährt ohnehin weitere Brisanz, weil nunmehr die EU-Kommission die Qualität der Sicherheitskontrollen an mehreren deutschen Flughäfen beanstandet hat und Deutschland deshalb vor dem EuGH verklagen möchte.
Das Bundespolizeipräsidium hat im November 2014 die Bewilligung von zusätzlichen Stellen für die BPOL durch den Haushaltsausschuss als großen Erfolg gefeiert. Dass sich diese personellen Zuwächse aber durch erhöhte Neueinstellungen und langjährige Ausbildungen erst in den nächsten Jahren bemerkbar machen, dürfte der Behörde schon zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen sein.
Es wird aber nicht zuerst Personal eingestellt und ausgebildet, um neue Aufgaben zu übernehmen. Nein, es werden wieder Kollegen/-innen als „Bundes-Nomaden“ quer durch die Republik geschickt, um die sich wiederholt öffnenden Löcher durch Aufreißen anderer in der Personaldecke zu stopfen. Ein weiterer Aspekt ist hier, dass auch aus Dienststellen, die bereits Personal zur Unterstützung angefordert und bewilligt bekommen haben, im Gegenzug selbst Personal für andere Aufstockungen abgeben müssen.
Neben den dadurch anfallenden Kosten für die Abordnungen und den familiären Problemen bei den Abordnungskräften, leidet die polizeiliche Arbeit bei den abzuordnenden Dienststellen. Gerade aus den Direktionen im Osten und Norden werden seit Jahren Kontroll- und Streifenbeamte (KSB) zur Verstärkung der Flughäfen nach Frankfurt/Main, München und Berlin abgeordnet. Diese fehlen natürlich in der Kontrolle und dürften nicht unmaßgeblich die Feststellungszahlen drücken. Jetzt werden aber auch wieder verstärkt Ermittlungsbeamte aus den Flächeninspektionen und selbst aus den BPOLI Kriminalitätsbekämpfung auf Abordnung gehen müssen.
Wie aber sollen komplexe Ermittlungsverfahren geführt werden, wenn die Kollegen/-innen für drei Monate abgeordnet werden , dann wieder ein paar Monate an ihrer Heimatdienststelle die Verfahren aufarbeiten können, um dann ggf. wieder die Koffer packen zu müssen? Sollen die Verfahren innerhalb der Ermittlungsdienste "Bäumchen wechsel dich" spielen? Eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit erfordert eine kontinuierliche Ermittlungstätigkeit. Wie sollen Täterstrukturen erkannt und Tätergruppierungen überführt werden, wenn die ermittelnden Kollegen/-innen ihre Akten in Regelmäßigkeit abgeben müssen oder Liegevermerke an die Staatsanwaltschaften geschickt werden müssen, um sie dann nach mehrmonatiger Abwesenheit mit einem völlig neuen Verfahrensstand wieder zu übernehmen oder wegen fehlender Erfolgsaussichten einstellen zu lassen!
Neben den jetzt forcierten Abordnungskontingenten werden die Kollegen/-innen auch innerhalb ihrer Heimatdienststellen verstärkt in immer häufiger anfallenden Einsatzmaßnahmen gebunden. Steigende Migrationszahlen und Demonstrationslagen, aber auch immer gewaltsamere Fußballeinsätze fordern mehr und mehr die Einsatzbereitschaft aller Kollegen-/innen. Die Sicherung des G7-Gipfel und die damit einhergehenden massiven personellen Unterstützungsmaßnahmen in Bayern, sind nur ein Teil der wachsenden Belastungen auch im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.
Der BDK-Verband Bundespolizei verkennt nicht die Notwendigkeit von Abordnungen zur Unterstützung und Bewältigung der großen Migrationsströme im Süden der Republik. Hierzu dürfte eine große Bereitschaft der Kollegen/-innen in der Bundespolizei gegeben sein. Die Sinnhafthaftigkeit von Abordnungen zu Dienststellen, welche seit Jahrzehnten durch eine verfehlte Personalpolitik leiden, muss und sollte hinterfragt werden. Wie lange kann es sich eine Polizeibehörde noch leisten, ihr Personal, zum Teil in Fremdverwendung, durch die Lande zu schicken, um Defizite bei der schutzpolizeilichen/kriminalpolizeilichen Arbeit hinzunehmen?
Gerade in Bezug auf die zu intensivierende Bekämpfung der Schleusungskriminalität, sollte die Arbeitsfähigkeit der BPOLI KB und der örtlichen Ermittlungsdienste beibehalten und ihr ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden. Letztendlich sollten die eigenen Rahmenvorgaben für den Einsatz von Spezialkräften konsequent beachtet werden.