70 Jahre Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
16.11.2022
Nicht nur das Ländle wird 70 Jahre alt, sondern auch das LKA und das LfV Baden-Württemberg. Seit mehreren Jahrzehnten teilen sich die beiden Behörden ein Gebäude – allerdings ohne direkten Durchgang und jeweils mit eigener Hausnummer in der Taubenheimstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt.
Für die Jubiläumsfeier oder "The Fäscht", wurde der Weiße Saal im Neuen Schloss in der Stadtmitte ausgewählt. Zahlreiche Ehrengäste aus der Landespolitik, der Justiz und der Polizeiführung sowie der Dienste waren eingeladen. Darunter auch der BDK-Vorsitzende Steffen Mayer, der zugleich derzeit amtierender Personalratsvorsitzender im LKA BW ist. Ein Vor-Ort-Termin mit gleich doppelter Aufgabe.
Die beiden Amtsleitungen, Beate Bube und Andreas Stenger, hatten zu Beginn einen Dialog geplant, der die Vielfalt der Aufgaben der beiden Behörden, die Schnittmengen und die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte präsentieren sollte. Daraus wurde leider nichts, denn Präsident Stenger konnte Corona-bedingt leider nur von zu Hause von dem Sofa zusehen. Improvisation gehört zu den Dingen, die die Polizei gut beherrscht und so wurde der Vortrag kurzerhand von einer Kollegin übernommen.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) erinnerte in seiner Rede an die Anfänge der beiden Behörden im jungen Baden-Württemberg und dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre wichtige Arbeit. Die freiheitlich demokratische Grundordnung, das Grundgesetz mit dem im Zentrum stehenden Artikel 1, all das sind keine Selbstverständlichkeiten. Besorgniserregend sind die zunehmenden Kräfte, die staatsablehnend, demokratiefeindlich und extremistisch sind. Hinzu kommen Bedrohungen von außen sowie die Herausforderungen der aktuellen Krisen in Europa und der Welt.
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank referierte zum Thema Verschiedene Aufträge – gleiches Ziel: Den Schutz der freien demokratischen Gesellschaft. Er beschrieb das Zusammenwirken der Behörden LfV und LKA sowie der Strafjustiz als Staffellauf. Dabei schaute er mit Besorgnis auch auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen der Landesämter im Bereich des Informationsaustausches. Diese dürfe in ihrer Auslegung nicht dazu führen, dass am Ende wesentliche Informationen nicht mehr ausgetauscht werden können.
Der Weiße Saal im Neuen Schloss: Das BlächBlechbläserseptett untermalt die Veranstaltung musikalisch.
Den Abschluss der Veranstaltung gestaltete Mark Kleber vom SWR, der auf seinem Podium Frau Prof. Dr. Maren Urner (Neurowissenschaftlerin), Herrn Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich (Lehrstuhlinhaber und Direktor des Centre for Intelligence und Security Studies) und Herrn Yassin Musharbash (Investigativ-Journalist der Zeit/Zeit-Online) begrüßen dürfte. Es wurde über objektive und subjektive Sicherheit bzw. deren Wahrnehmung diskutiert, über die Aufgaben der Medien in einer Demokratie sowie die schwierige Aufgabe komplexe Themen zu vermitteln und Transparenz herzustellen. Hier sollten die Behörden mutig sein und mehr investieren, um damit auch Ängsten vorzubeugen.
Aufhorchen durfte man als Zuhörer dann am Ende, dass die Expertin und die Experten mit ihrem sachkundigen Blick von außen durchaus den Wunsch äußerten, dass den Behörden personelle und sachliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die aufgrund der zahlreichen Phänomenbereiche erforderlich sind. Als ein Beispiel wurde ein Verfassungsschutzamt angeführt, dass mit einem Personalkörper von 70 auch die Aufgabe der Beobachtung der Organisierten Kriminalität gesetzlich übertragen bekommen hat, bei all den klassischen Aufgaben im Bereich Extremismus und Radikalismus. Herr Musharbash berichtete von ihm gut bekannten Ermittlerinnen und Ermittlern in den Behörden und Diensten, die mit Ende 30 bereits am Ende ihrer Kräfte seien. Gut, dass diese Themen auch einmal von außen angesprochen werden.