Drogenbeauftragte der Bundesregierung will Cannabiskonsum in das Ordnungswidrikeitenrecht überführen - (leider nur) ein erster Schritt!
24.08.2021
"Die gestern bekannt gewordene Forderung von Daniela Ludwig (CSU), den Cannabiskonsum künftig bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von 6 Gramm als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, lässt hoffen und wird von uns ausdrücklich begrüßt" so der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow.
Frau Ludwig folgt hiermit, leider nur in Teilen, der zwei Jahre alten BDK-Forderung, den Konsum aller Drogen in das Ordnungswidrigkeitenrecht zu überführen, bzw. diese Verfahrensweise mit Experten/-innen zu erörtern. Neben der richtigen Festlegung bundeseinheitlicher Obergrenzen muss aus unserer Sicht jedoch der Fokus auf die Konsumentinnen und Konsumenten gerichtet werden.
Weniger die Art der Ahndung festgestellter Verstöße, sondern der Umgang mit den Betroffenen muss die öffentliche Debatte bestimmen. Aus unserer Sicht sollte Frau Ludwig nun auch die weiteren Schritte gehen und der Unionsfraktion empfehlen, sich im Rahmen anstehender Koalitionsverhandlungen auch mit dem "portugiesischen Drogenmodell" auseinanderzusetzen, das Konsumentinnen und Konsumenten nicht wie Kriminelle sondern wie Kranke behandelt und damit seinen Schwerpunkt auf Prävention und Therapie setzt.
Gleichzeitig müssen wir seitens der Strafverfolgungsbehörden den Kampf gegen die Organisierte (Rauschgift-) Kriminalität EU-weit massiv verstärken. Unter anderem die Abschöpfung der immensen Erlöse aus illegalen Drogengeschäften könnte auch dazu dienen, flächendeckende Präventions- und Therapieangebote zu finanzieren.
Gleichzeitig müssen wir seitens der Strafverfolgungsbehörden den Kampf gegen die Organisierte (Rauschgift-) Kriminalität EU-weit massiv verstärken. Unter anderem die Abschöpfung der immensen Erlöse aus illegalen Drogengeschäften könnte auch dazu dienen, flächendeckende Präventions- und Therapieangebote zu finanzieren.