25 Dienstjahre, Dienstjubiläum dann in ein paar Jahren

01.07.2024

Gesetzesänderung vor rund zwei Jahrzehnten trägt Früchte, Glückwunsch!

01.07.2024

BW_20240702_25_Dienstjahre_Jubiläum_Später

Vor vielen Jahren wurde § 82 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG) angepasst. Früher wurden die Ausbildungszeiten bei der sog. Jubiläumsgabe anerkannt. Nachvollziehbar, denn Beamtinnen und Beamte unterschreiben keinen Arbeitsvertrag, sondern leisten einen lebenslangen Dienst- und Treueeid. Der wird bereits am ersten Tag abgelegt. 

Wer also nach alter Rechtslage beispielsweise am 1. Juli 1999 vereidigt worden wäre, der hätte am 1. Juli 2024 eine Urkunde für 25 Dienstjahre erhalten. Vor über zehn Jahren wurde übrigens ohne weitere Anpassung die letzten Jahre festgelegt, dass das Land für 25 Dienstjahre 300 Euro bezahlt, also 12 Euro pro Dienstjahr oder einen Euro pro Dienstmonat. Brutto. Aber das ist nur ein Nebenaspekt. 

In den letzten Jahren haben es bereits die ersten betroffenen Jahrgänge der Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in den gehobenen Dienst bemerkt. 25 Jahre Polizei – aber eine Urkunde dafür gibt’s erst einmal nicht – wegen der neuen Rechtslage. Es hat naturgemäß etwas gedauert, dass die Gruppe der Leidtragenden größer wird, denn vor rund 20 Jahren hat die Gesetzesänderung mit Übergangsregelung/Besitzstandswahrung ja noch keinen betroffen. 

25 Jahre, in denen die Betroffenen rund um die Uhr, zu jeder Zeit und an jedem Ort gemäß dem aktuellen Statusamt einsetzbar waren und sind (das ist auf den Punkt gebracht die sog. Polizeidiensttauglichkeit). 

Im genannten Beispiel – Dienstbeginn am 1. Juli 1999 wird die Urkunde und Jubiläumsgabe für 25 Dienstjahre dann am 1. April 2028 ausgehändigt, also nach 28 Dienstjahren und 9 Monaten. Jahrgänge davor, hatten sogar noch eine längere Ausbildungszeit von 4 Jahren und 6 Monaten, also 25-jähriges Dienstjubiläum nach 29,5 Dienstjahren. 

Das Thema setzt sich dann bei 40 Dienstjahren genauso fort. 

Übrigens sollte man als politische Verantwortliche Wirkungen nicht unterschätzen, die derartige Gesetze bei den Betroffenen auslösen. Mit Kolleginnen und Kollegen, die gerne bei der Polizei arbeiten und immer da sind, wenn sie gebraucht werden. Vor ein paar Tagen schilderte einer unserer Pensionärssprecher, Hans Maile, in größerer Runde, dass ihn damals die Aussetzung der Jubiläumsgabe (das gab es auch mal eine Zeitlang) bis heute beschäftigt und ärgert. Zumal bei der Wiedereinführung dann auch keine Nachzahlung erfolgt ist, also die damals Betroffenen doppelt gestraft wurden. 

Die jetzige Rechtslage im LBG: Eine Sparmaßnahme, die mit Wertschätzung nichts zu tun hat! Anlass genug für den BDK BW (neben einem Beschluss dazu beim letzten Landesdelegiertentag), zwei Briefe und diesen öffentlichen Beitrag zu schreiben. Ein Brief ging an den Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der zweite an Dr. Danyal Bayaz (GRÜNE), unseren Finanzminister. Wir sind gespannt auf die Antworten.