2016 kein Aufstiegsstudium in den gehobenen Dienst – aber Prüfung eines Fernstudienganges

15.02.2016

Das im Jahr 2016 kein Aufstieg aus dem ehemaligen mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ermöglicht werden kann, ist kein Geheimnis mehr. Diesen Fakt hat Minister Lorenz Caffier kürzlich öffentlich bestätigt, sehr zum Bedauern und zum Nachteil der betroffenen Beschäftigten. Dafür garantiert das Ministerium für Inneres und Sport diesen Aufstieg für 2017.
2016 kein Aufstiegsstudium in den gehobenen Dienst – aber Prüfung eines Fernstudienganges

Jetzt teilt der Hauptpersonalrat der Polizei mit, dass für die aufstiegswilligen Kolleginnen und Kollegen noch eine weitere Hoffnung besteht. Ende 2015 wurde in einer Beratung des Hauptpersonalrates mit dem Leiter unserer Polizeiabteilung angeregt, die Möglichkeit der Durchführung eines Aufstieges nach § 14 der Polizeilaufbahnverordnung im Rahmen eines Fernstudiums zu prüfen. Gegenwärtig wird zumindest die Möglichkeit eines Fernstudiums zwischen der Polizeiabteilung und der Fachhochschule erörtert, was hoffen lässt.

Die angeführte Vorschrift regelt in der Laufbahnverordnung den so genannten Aufstieg für besondere Verwendungen. Sie ermöglicht es Angehörigen des früheren mittleren Polizeivollzugsdienstes, im Rahmen einer speziellen Ausbildung in den einstigen gehobenen Dienst aufzusteigen mit der Erlangung der Qualifikation bis zum Rang eines Hauptkommissars nach A 11 der Bundesbesoldungsordnung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell lediglich die Möglichkeit der Durchführung eines Fernstudiums erörtert wird. Allerdings scheint dies nach den enttäuschenden Ansagen der letzten Zeit ein neuer Hoffnungsschimmer zu sein.

Der BDK wird selbstverständlich weiter berichten.