Bundespolizei: Enttäuschendes Gespräch zur Dienstpostenbewertung in der AG ODP

24.11.2011

Am 15. November 2011 hatte der Vizepräsident Dr. Frehse zu einem Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaften und Interessenvertretungen zur Dienstpostenbewertung nach Potsdam geladen.

Nach der Begrüßung der Besprechungsteilnehmer, seitens des FV Bund war Reinhard Bäckmann als stellv. Vorsitzender FV BPOL vertreten, und ging er kurz auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bündelbewertung von Dienstposten in der Bundespolizei ein.

Enttäuschend für den FV Bund wurde bei der Erörterung der im August eingebrachten Vorschläge die unterschiedlichen Positionen der Gesprächsparteien sehr schnell deutlich. Nach Auffassung von Dr. Frehse wäre lediglich bei den Bewertungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, neben den beiden Bewertungsebenen A 9-11 und A 11-13 auch die Aufnahme einer Bewertungsebene A 10-12 denkbar. Die Vorschläge des BPOLP im mittleren Polizeivollzugsdienst zwei Bewertungsebenen A8/9mZ und A 7-9m im gehobenen Polizeivollzugsdienst vier Ebenen A 9/10, A 9-11, A 10-12 und A 11-13 sowie im höheren Polizeivollzugsdienst drei Bewertungsebenen A 15/16, A 14/15 und A13/14 zukünftig vorzusehen, wurden seitens des FV Bund nicht mitgetragen. An der Forderung nach Aufstockung des Anteils hD von derzeit 1% auf 2% wird festgehalten und angeregt die Inspektionsleiter auf A 16 zu heben.

Ohne auf weitere Details einzugehen stellte Herr VP Dr. Frehse zusammenfassend nach nur einer knappen Gesprächsstunde fest, dass die unterschiedlichen Grundpositionen als Entscheidungsgrundlage für eine künftige Bewertung von Dienstposten gegenüber dem BMI dargestellt werden. Erst nach Vorlage einer dortigen Entscheidung kann dann eine detaillierte Zuordnung der einzelnen Dienstposten / Funktionen zu den entsprechenden Bewertungsebenen erfolgen. Einvernehmlich herrschte Einigkeit darüber, dass hierzu entsprechend angemessene Zeitansätze erforderlich sind.