Bundesministerium des Innern lobt die Kriminalpolizei der 60 Jahre alten Bundespolizei – ohne sie beim Namen zu nennen

19.09.2011

Das BMI berücksichtigt in seiner Informationsschrift „innenpolitik“ die kriminalpolizeilichen Dienstzweige des ehemaligen BGS mit einem eigenen Beitrag: „Gegen die organisierte Kriminalität – Fachkräfte ermitteln“ Der BDK Verband Bund begrüßt natürlich das seltene Lob, mahnt aber dringend an, aus den späten Einsichten die überfälligen Konsequenzen zu ziehen.
Bundesministerium des Innern lobt die Kriminalpolizei der 60 Jahre alten Bundespolizei – ohne sie beim Namen zu nennen
Das Titelbild der "innenpolitik"

Ausgehend von der einleitenden Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie das Image der BPOL wird gewürdigt, dass hinter „ ... Schlagzeilen die oft monatelange und gefährliche Arbeit der Kriminalisten der Bundespolizei ... steht. Die mehr als 3.000 Beamten sind besonders spezialisierte Fachkräfte, unter ihnen Fahnder, Ermittler, Kriminaltechniker und Observationsexperten.“

Dagegen wurde z. B. in den bisherigen Rechtsstreitigkeiten bezüglich einer angemesseneren Erschwerniszulage für die Mobilen Fahndungseinheiten (MFE) deren Gefährdung vonseiten des Dienstherrn bagatellisiert. Sollte sich diese Einschätzung geändert haben, müsste auch den MFE der BPOL die gleiche Zulage gewährt werden, wie dem MEK des BKA sowie den OEZ des Zoll.

Faire Stellenperspektiven sowie gerechtere Aufstiegschancen in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB) sowie den örtlichen Ermittlungsdiensten werden aktuell und weiterhin vom BDK Verband Bund mit Nachdruck eingefordert. Nicht nur „Führung muss sich lohnen“, sondern auch anspruchsvolle kriminalpolizeiliche Arbeit!

Die Anerkennung sowie Konsequenz, dass (immerhin) ca. 3000 Kriminalistinnen und Kriminalisten (auch sprachlich) eine Kriminalpolizei bilden, wird weiter vermisst. Wenn es sich um „besonders spezialisierte Fachkräfte“ handelt, stellt sich die Frage, warum viele von ihnen durch die Reform in eine anderweitige Verwendung gezwungen wurden. Der BDK fordert, den Betroffenen die Rückkehr in die kriminalpolizeilichen Strukturen zu ermöglichen! Das Tragen von angemessenem Zivil ist äußerlicher Standard bei Kriminalisten. Warum die BPOL beim Festakt in Berlin oder im Dienst ihre Kripo häufig noch in Uniform (ver-)steckt, ist fachlich inkonsequent, aber offenbar hartnäckig-emotionalen Reizen geschuldet.

Wenn das BMI „Kriminelle Netzwerke“ mit rotem Fettdruck hervorhebt, sollte die „reale“ Innenpolitik darüber nachdenken, ob dem nicht kriminalpolizeiliche Netzwerke entgegengesetzt werden sollten. Enge Kooperation ist tatsächlich unverzichtbar, wird allein aber nicht ausreichen.

Wenn das BMI schon die Auffassung des BDK bestätigt, dass „viele der Schleusernetzwerke in den grenzüberschreitenden Menschen-, Waffen- und Drogenhandel verwickelt“ sind, sollte es in der Konsequenz seine kriminalpolizeilichen Kräfte bündeln. „Um die immer professioneller organisierte Kriminalität zu bekämpfen“, sollte auch der Kriminaldienst des Bundes mit der Zeit gehen.

Er besteht nicht mehr ausschließlich aus dem BKA, sondern ergänzend aus den Kriminalisten der BPOL sowie des Zoll. Die o. a. Deliktsbereiche sind weitestgehend Aufgabe der beiden anderen Bundesbehörden sowie zum Teil der Länder, mit denen ebenfalls eine schlagkräftige Verzahnung gelingen muss.

Schnittstellen müssen sich an gemeinsamen, kriminalpolizeilichen Aufgaben orientieren, nicht an starren Behördengrenzen! Etwaigen Absichten einer Einheitspolizei des Bundes aber wird der BDK im BKA und der BPOL entschieden entgegentreten.

Das BMI bestätigt die „Schleusungskriminalität als ein Schlüsselhandlungsfeld der organisierten Kriminalität“. Nach seiner Auffassung passt dieser „Schlüssel“ offenbar auf mehrere „Schlösser“. Somit sollten sie zu einem modernen und sicheren „Schließsystem“ für die Türen unserer Sicherheitsarchitektur kombiniert werden, da „Schlüssel“ und „Schloss“ einander bedingen.

Die sog. Werthebach-Kommission bot diesbezüglich einige überlegenswerte Denkansätze an. Dass ranghohe Polizeiführer, Behördenleiter und schutzpolizeilich dominierte Gewerkschaften plötzlich und unerwartet um den Verbleib der „Kriminalitätsbekämpfungsstrukturen“ in der BPOL gerungen haben, und diese gar als „Filetstücke“ bezeichneten, war dann schon sehr verwunderlich. Allerdings war das wohl mehr der Einsicht geschuldet, dass ohne die qualifizierte Kriminalitätsbekämpfung die Arbeit der motivierten Kontroll- und Streifenbeamten in den 77 Bundespolizeiinspektionen einem eher unvollkommenen Ende entgegengegangen wäre. Der von der BPOL-Führung so oft angepriesene „ganzheitliche Ansatz“ wäre dann wohl massiv ins Wanken geraten.

Sich dann allerdings zu Bemerkungen zu versteigen, dass die BPOL ohne seine Kripo nur noch eine Art „besserer Wachschutz“ sei, ist dann schon merkwürdig und zeigt eine absurde Geringschätzung schutzpolizeilicher Arbeit.  Und dass obwohl z. B. schutzpolizeiliche Prävention und Fahndung für die Innere Sicherheit genauso unverzichtbar sind wie kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung.

Möglicherweise wird das vom BDK aufrichtiger geschätzt, als von denen, die sich sonst vermeintlich dafür einsetzen.

Wenigstens haben die sonst eher Kripo-feindlichen Kreise damit eingeräumt, dass zu einer Polizei auch eine Kripo gehört. Jetzt müsste sie „nur noch“ fair und angemessen gefördert werden.

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