2. Update – Widerspruchsverfahren Alimentation – zügig Rechtsschutzantrag stellen, sobald klagefähiger Bescheid vorliegt!
25.02.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir erfahren haben, kommt es jetzt seitens des DLZP zu ersten ablehnenden Widerspruchsbescheiden in Sachen amtsangemessener Alimentation. Wenn diese eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig binnen eines Monats enthalten, ist zügiges Handeln geboten, um die individuellen Ansprüche für das Jahr 2022 zu wahren!
BDK-Mitglieder haben die Möglichkeit, online einen Rechtsschutzantrag zu stellen. Der Antrag ist unter dem nachfolgenden Link zu finden.
https://www.bdk.de/mitgliedschaft/service/rechtsschutzantrag-stellen
Wichtig: Bitte den Antrag ausschließlich online auf der BDK-Homepage stellen. Aufgrund von Änderungen im Rechtsschutzverfahren des BDK sind Anträge per E-Mail über den Landesverband nicht mehr möglich. Da wir die Anträge nicht weiterleiten können, käme es dadurch lediglich zu Verzögerungen in Bezug auf die Einhaltung der rechtlichen Fristen.
Auf der Homepage sind auch weitere Informationen zum Ablauf des Rechtsschutzantrages vorhanden. In dem Antrag muss die Option
„Rechtsstreit zwischen mir und meiner Dienstbehörde“
ausgewählt werden. Der individuell ergänzte anliegende Sachverhalt sowie die erforderlichen Unterlagen müssen dort hochgeladen werden. Es besteht dort zudem die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu benennen. Wir haben dazu Vorabsprachen mit dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Färber von der Kanzlei WSP in Kiel getroffen. Wir empfehlen daher
Dr. Färber
Kanzlei Wegner, Stähr & Partner
Sophienblatt 100
24114 Kiel
im Rechtsschutzantrag zu benennen und für die rechtliche Vertretung Kontakt mit der Kanzlei aufzunehmen:
Anwaltssekretariat Dr. Färber
Tel. 04 31-66 40 95 2
Fax: 04 31-66 40 96 0
E-Mail: dr.faerber@wsp-recht.de
https://wsp-recht.de/dr-mischa-faerber/
Wir wünschen viel Erfolg und hoffen, einen Beitrag für eine angemessenen Besoldung aller Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei geleistet zu haben.
Der Landesvorstand
#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022