1. BDK-Personalrätekonferenz 2015
10.05.2015
Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit haben viele Schnittstellen. Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) ermöglicht es Gewerkschaften für ihre Personalrätinnen und Personalräte Konferenzen einzuberufen, um sich über aktuelle Problemstellungen auszutauschen. Diese Konferenzen bieten auch die Plattform, um sich landesweit zu vernetzen.
Am 4. Mai 2015 fand die erste BDK-Konferenz in der laufenden Legislaturperiode statt und – so das einstimmige Ergebnis der Teilnehmer – es wird nicht die letzte gewesen sein. Im zentral gelegenen Tagungsort in Leonberg tauschten sich 15 Vertreter aus dem ganzen Land über Themen der Personalratsarbeit aus. Das Themenspektrum war dabei sehr groß. Es wurden allgemeine Themen diskutiert, wie die Informationssteuerung und -verarbeitung innerhalb des örtlichen Personalrats, aber auch über konkrete Problemstellungen bei der Stellenausschreibung und -besetzung sowie bei Beurteilungen und Beförderungen. Es darf zudem nicht verwundern, dass auch klassische Themen des BDK, wie die Bewerberlage zur Kriminalpolizei und die Fahndungskostenpauschale auf der Tagesordnung standen.
Alle Probleme kann man auch in dieser Gruppe nicht bereden, dazu stellt das LPVG zu Recht klare Grenzen auf. Es ist jedoch wichtig, Problemstellungen von mehreren Seiten zu beleuchten und von den Erfahrungen anderer Kolleginnen und Kollegen zu profitieren. Personalratsarbeit gehört zweifelsohne zu den polizeilichen Tätigkeiten, bei denen man zunächst nachdenken und abwägen muss und dann zum überlegten Handeln übergeht. „Es kommt [eben] nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen, sondern mit den Augen die Tür zu finden.“, wie Werner von Siemens sagte.
Die Zeit verging wie im Flug und so konnten lang nicht alle Themen besprochen werden, ein guter Grund für ein neues Treffen im zweiten Halbjahr 2015.
Steffen Mayer, Landesgeschäftsführer
Download als PDF-Flyer