1. Update - Widerspruchsverfahren Alimentation - hier mit aktuellem Musterwiderspruch
12.01.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie angekündigt stellt der BDK nun den nächsten erforderlichen Musterwiderspruch in Sachen amtsangemessener Alimentation zur Verfügung. Damit kann auf den ablehnenden Bescheid des DLZP mit dem Betreff
„Nachzahlung der Differenz zwischen gezahlter und verfassungsrechtlich gebotener Besoldung“
reagiert werden. Bitte in dem PDF-Formular (hier herunterladen) die erforderlichen Daten ergänzen. Der Musterwiderspruch kann handschriftlich oder im PDF am Rechner ausgefüllt werden.
Ferner sollte darauf geachtet werden, dass der fristgerechte Zugang bei der Dienststelle später ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann, d.h. z.B. durch die persönliche Übergabe des Schreibens mit Empfangsquittung, durch Einwurfeinschreiben mit entsprechendem Zustellnachweis durch die Post, per Einschreiben/ ggfs. Rückschein oder per Telefax (Fax: 0431 988 8890). Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Der BDK hat versucht, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Landespolizei rechtzeitig zu erreichen, damit in dieser Sache jede und jeder selbst entscheiden kann.
Wir hoffen, auf diese Weise gemeinsam etwas bewegen zu können, und werden weiter berichten.
Der Landesvorstand
#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022