1. Landesvorstandssitzung der neuen Amtsperiode

25.05.2022

Lavo tagt am 25. Mai 2022 im Sulzbachtal. Bei Sonnenschein lassen sich auch schwierige Themen gut und angeregt diskutieren.
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Neben Informationen aus der ersten Sitzung des Bundesvorstands und des geschäftsführenden Landesvorstands standen aktuelle Themen auf der Tagesordnung. Die Ermittlungen gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU), bei denen die Presse jüngst ein Prüfergebnis von LfDI Dr. Brink bekannt gab[1] oder die Ermittlungen wegen eines Polizeieinsatzes in Mannheim wurden teils hitzig diskutiert. 

Ein weiteres großes Thema – das als klassisches BDK-Diskussionsthema bezeichnet werden darf – war die Attraktivität unseres Kripo-Berufes. In die Diskussion einbezogen wurden dabei insbesondere auch die Punkte des 4-Säulenmodells. Dies allerdings mit der Schwierigkeit, dass seitens Innenministerium bislang noch keine Informationen zur Anpassung und Umsetzung für den Polizeibereich vorhanden sind. Die Auswirkungen werden massiv in unsere bisherige Struktur eingreifen und es bedarf dringend eines Begleitkonzepts durch das IM LPP

Landesvorstand und geschäftsführender Landesvorstand sind sich deswegen einig, dass wir hierzu eine Ausarbeitung erstellen müssen, die Kripo-spezifische Bedarfe mit übergreifenden Polizeibedarfen darstellt. So muss beispielsweise dringend die Bündelung der Dienstposten angepasst werden. Wir würden mit einer Bündelung A10-A12 übrigens im Ergebnis bei einem alten BDK-Vorschlag landen. In Sachen Attraktivität sind wir uns einig, dass die Beförderungsämter im gehobenen Dienst nebst der Stellenpläne, die Frage nach einem neuen Spitzenamt A14 oder einem Amt A13-Z im gehobenen Dienst, wie es die Bundespolizei eingeführt hat, sowie konsequenterweise das Einstiegsamt A14 im höheren Dienst beleuchtet werden müssen. Dies soll kein Vorgriff auf das zu erstellende Papier sein, aber einige Dinge liegen doch eigentlich auf der Hand. 

Neben dieser Themenpriorisierung werden wir das Thema Polizeizulage in seiner Gesamtheit intensiv aufgreifen. Hier geht es einerseits um die Ruhegehaltsfähigkeit, die es in verschiedenen Bundesländern gibt und bei den Bundesbehörden eingeführt wird und andererseits auch um die Höhe der Zulage. Denn sie beträgt unverändert seit dem Jahr 2008 132,69 Euro monatlich. Damit wurde und wird sie jedes Jahr durch die Inflation entwertet. 2021 wurde die Polizeizulage der Bundespolizei von 190 auf 228 Euro angehoben.

[1] SWR 24.05.2022: „Oberster Datenschützer in BW: Innenminister Strobl hat rechtswidrig gehandelt“. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/datenschuetzer-bw-verfahren-strobl-100.html