Schleswig-Holstein

Amtsangemessene Alimentation

Es ist nicht absehbar, wann das BVerfG eine für Schleswig-Holstein wirksame Entscheidung treffen wird und wie diese aussehen wird. Wir haben lediglich davon gehört, dass eine Befassung in 2025 erfolgen könnte.

  • Das Einfallstor für die Verfassungswidrigkeit ist vermutlich der Familienergänzungszuschlag, der gänzlich neu eingeführt wurde und mit dem insoweit keinerlei Erfahrungen vorliegen.
  • Zur Rechtswahrung muss jede Beamtin und jeder Beamte für jedes einzelne Kalenderjahr aufs Neue bis zum 31.12. einen Antrag stellen und – sofern ein klagefähiger Widerspruchsbescheid vorliegt, klagen.
  • Wer beim Verwaltungsgericht klagen will, benötigt keinen Rechtsanwalt. Eine Klage kann schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des VG) erhoben werden. Für die Schriftform genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax, Computerfax mit eingescannter Unterschrift). Nicht zulässig ist die Klageerhebung mittels E-Mail.
  • Die Rechtsschutzversicherung des BDK, die Roland Rechtsschutz, übernimmt die Kosten nicht mehr (sofern bereits Rechtsschutz in dieser Sache in der Vergangenheit gewährt wurde, empfiehlt sich dennoch ein Antrag auf Deckungszusage auch für die neuen Verfahren sowie die Prüfung, ob anderweitig privater Rechtsschutz gewährt wird).
  • Das Kostenrisiko beträgt pro Klagverfahren ca. 500 € ohne Anwalt und ca. 1.500 € mit anwaltlicher Vertretung.

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Übersicht über die Berichterstattungen: