Schleswig-Holstein

Amtsangemessene Alimentation

Achtung! Die Rechtsschutzversicherung des BDK übernimmt seit dem 01. Juli 2024 keine Kosten mehr für neu eingereichte Streitsachen um das Thema „amtsangemessene Alimentation“.
Kosten, bis auf 50 % der Gerichtskosten im ersten Rechtszug, die der
Bundesverband des BDK im Wege der Gewährung von Sonderrechtsschutz auf Antrag übernimmt, sind von der Klägerin bzw. dem Kläger selbst zu tragen.

Bereits laufende Rechtsschutzfälle sind von den Änderungen nicht betroffen.
  1. Ich habe im Jahr 2022 und/oder in 2023 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt. Je nachdem, in welchem Verfahrensstand sich meine eigene Sache befindet, müssen unterschiedliche Dinge entschieden/vorgenommen werden:
    1. ich habe aktuell für den Antrag aus 2022 bzw. 2023 einen klagefähigen Widerspruchsbescheid erhalten. Da kein Rechtsschutz mehr durch die Versicherung gewährt wird, erhebe ich selbstständig und fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig.
      • Mustervorlage Klage (wird zeitnah hier zur Verfügung gestellt)
      • Altermativ beauftrage ich einen Rechtsanwalt mit der fristgerechten Erhebung der Klage. Wir empfehlen Dr. Färber in Kiel.
      • Eingegangene Zahlungsbescheide des Gerichts des ersten Rechtszuges können mittels Auslagenformular bei der Bundesgeschäftsstelle des BDK eingereicht werden und werden zu 50 % übernommen.
      • Rechtsanwaltskosten werden nicht erstattet.
    2. ich habe aktuell einen ablehnenden Bescheid für den Antrag aus 2023 erhalten.

Übersicht über die Berichterstattungen: