Sachsen

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

  • Angehörige der deutschen Kriminalpolizei
  • Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung.

Mit einer Mitgliedschaft im BDK des Landesverbandes Sachsen, stehen Ihnen die folgenden Versicherungs- und Sozialleistungen zur Verfügung. Sie sind im Mitgliedsbeitrag bereits mit enthalten.

  • Dienstrechtsschutzversicherung
  • Sonderrechtsschutz des BDK
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Vereinshaftpflichtversicherung
  • Dienstfahrzeugregresshaftpflichtversicherung (nur LV Sachsen)
  • weitere Versicherungsleistungen
  • Sozialleistungen des BDK

Jedem Mitglied des BDK wird weiterhin die Fachzeitschrift "der kriminalist" des BDK unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Über die BDK-Betreuungsdienst GmbH werden den Mitgliedern des BDK günstige Ferienwohnungen angeboten.

Auch komplette Ferien-Traum-Reisen stellt Ihnen der BDK-Reise-Service für jedes Jahr neu zur Verfügung (nicht nur für Mitglieder!). Bitte wenden Sie sich mit Anfragen an diese E-Mail-Adresse.

Für weiterführende Informationen zu den Leistungen des BDK steht Ihnen außerdem die Homepage unseres Bundesvorstandes zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten der Mitgliedschaft gibt es?

Für den Landesverband Sachsen gelten folgende Mitgliedschaften und Tarife.

Beamte:
Beamten- und Anwärter
Beamte in Teilzeit
Hinterbliebenenmitgliedschaft von ehemals aktiven Beamten

Tarifbeschäftigte:
Tarifbeschäftigte- und Rentner
Tarifbeschäftigte in Teilzeit
Hinterbliebenenmitgliedschaft von ehemals aktiven Tarifbeschäftigten