Was wir tun
Wir setzen uns für die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen unserer Mitglieder ein und bieten ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot.
Großen Wert legen wir auf die fachliche Arbeit im Bereich der Kriminalpolitik und Gesetzgebung. Wer in der Kripo arbeitet, der weiß von was er redet und für wen er spricht.
Der BDK ist dabei politisch neutral und unterliegt keinen dachgewerkschaftlichen Einflüssen oder Vorgaben. Wir müssen uns nicht mit anderen Gewerkschaften in einem Dachverband abstimmen und können uns zudem 100 % auf die Kriminalpolizei konzentrieren.
Unsere Funktionäre arbeiten dabei ehrenamtlich mit großem persönlichen Engagement.
Auch aktuelle Informationen zu unserer Kampagne "Qualitätsoffensive sichernde Kriminaltechnik" können Sie hier einsehen.
Hier finden Sie unseren aktuellen Geschäftsverteilungplan.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Sachsen- Anhalt (BDK), und die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt (FH Polizei) beabsichtigen den bestehenden Kontakt zu institutionalisieren. Unter Berücksichtigung der beiden Kooperationspartnern gegebenen Möglichkeiten haben die Partner einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Gegenstand der Vereinbarung
Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem BDK und der FH Polizei insbesondere in den nachfolgend genannten Themenfeldern zu intensivieren. Dabei stellen die in dieser Vereinbarung genannten Themenfelder keine abschließende Aufzählung dar. Die Partner können bei Bedarf weitere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit definieren und vertraglich festlegen.
Schwerpunkt der Zusammenarbeit
Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit sowie der gegenseitigen Unterstützung liegen vorrangig in der Durchführung von Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft „Junge Kriminalpolizei“ (AG Junge Kripo).
Gegenstand der Zusammenarbeit sind insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:
- Durchführung von Fachtagungen;
- Durchführung von Workshops;
- Unterstützung bei Forschung.
Wir kümmern uns in Sachsen-Anhalt um viele kriminalpolizeiliche Fachthemen und geben Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und kriminalistischen Schwerpunkttehmen ab, die hier nachzulesen sind.
Auf dem Weg in die nächste Dekade brauchen wir eine moderne Polizei und einen offenen Umgang mit Herausforderungen. Der BDK in Sachsen-Anhalt hat dies zu seiner vordringlichsten Aufgabe gemacht.
Für die Zukunft der Kriminalpolizei in Sachsen-Anhalt fordern wir eine angemessene Vergütung von Bereitschaftsdiensten!
Dazu die Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30% um die anfallenden Aufgaben fachgerecht zu erledigen.
Wie wollen: Zukunft sichern!
Dafür braucht es nicht weniger als die Reform des Alimentierungssystems und kurzfristig die Erhöhung und strukturelle Verbesserung von Zulagen!
Wir fordern eine angemessene Vergütung von Bereitschaftsdiensten!
Rufbereitschaft honorieren! Was tun, wenn keiner mehr kommt?
Kriminalpolizeiliche Lagen erfordern immer mehr eine 24/7-Verfügbarkeit von Spezialisten, die im Rahmen des ersten Angriffs alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um andauernde Gefahrensituationen zu beenden und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Kapitaldelikten ist diese Verfügbarkeit nur durch Einrichtung von Rufbereitschaften umzusetzen, die aktuell mit einer Anrechnung von 1/8 berücksichtigt wird. Aus unserer Sicht stellt diese Regelung keinesfalls einen angemessenen Ausgleich für die privaten Einschränkungen dar, die solche Bereitschaftsdienste für unsere Kollegen*innen bedeuten.
Wir fordern die Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30%
Arbeit besser verteilen - Anteil K erhöhen!
Der Stellenanteil der Kriminalpolizei liegt bei ca. 25 % und ist vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden Belastung lange nicht mehr angemessen. Die Kriminalbeamten*innen sind, neben der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im eigenen Zuständigkeitsbereich, zunehmend in Sonderkommissionen, besonderen Aufbauorganisationen und sonstigen Einsatzlagen eingebunden. Diese Tätigkeiten führen in großer Anzahl zu einem Bearbeitungsstau bei den Ermittlungsvorgängen, die im originären Aufgabenbereich weiterhin zugeteilt werden. Nur eine mittelfristige Anhebung des Stellanteils der Kriminalpolizei auf 30 % bietet die Grundlage, dass die anfallende Arbeit auch zukünftig mit der erforderlichen Qualität erledigt werden kann.
Zukunft sichern! Reform des Alimentierungssystems
Sofortige Bezahlung nach erlangter Qualifikation!
Der BDK fordert den Anstoß einer breiten Diskussion zu einer umfassenden Reform des bisherigen Alimentierungssystems für Beamt*innen. Bedienstete sollen umgehend nach ihren Abschlüssen und Qualifikationen sofort mit A9(LG1)/A11(LG2) angemessen bezahlt werden. Die noch militärisch geprägten Besoldungsabläufe entsprechen keiner modernen Gesellschaft und sollten abgeschafft werden. Die Besoldung soll sich zusammensetzen aus dem Grundgehalt und entsprechenden Zulagen, wie z.B. der Übernahme von Führungsverantwortung, Spezialisierungen, Dienstalter. Ausufernde, teure und ungerechte Beurteilungsrunden müssen abgeschafft werden.
Dadurch verbessern sich sofort Arbeitszufriedenheit und Betriebsfrieden! Arbeitszeit und erhebliche Finanzmittel können eingespart werden.
Setzen wir eine Diskussion in Gang!
Hier ist sozialen Spannungen und Ungleichgewichten entgegenzutreten. Sachsen-Anhalt kann bundesweit eine Vorreiterrolle spielen und sich für eine moderne Gesellschaft einbringen.
Erhöhung und strukturelle Verbesserung von Zulagen
- Erhöhung der allg. Polizeizulage um 40 % (seit Jahren unverändert) und Anerkennung der Ruhegehaltsfähigkeit;
- Erhöhung des “Weihnachtsgeldes” & Wiedereinführung des “Urlaubsgeldes”;
- Zahlung einer Aufwandsvergütung bei Wahrnahme höherwertiger Dienstposten länger als 3 Monate (belgisches Modell);
- Einführung bzw. Erhöhung der Zulage für Polizeivollzugsbeamte*innen, die an Obduktionen teilnehmen oder bei polizeilichen Leichenschauen Verrichtungen an Leichen vornehmen müssen;
- Einführung einer Zulage im Rahmen der Bearbeitung von Rauschgift- oder Brandursachenermittlungen;
- Anerkennung der K-Dienste als Wechselschichtdienst.
Aus Sicht des BDK bedeuten die bisherigen Regelungen eine Ungleichbehandlung der Kriminalbeamten*innen, die durch ständige Rufbereitschaften und häufig erforderliche zusätzliche Dienste an den Wochenenden und zur Nachtzeit ebenfalls besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine Tätigkeit in einer operativen Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnden Arbeitszeiten und -orten als „belastender Dienst“ anerkannt und eine Tätigkeit in Sachgebieten oder Fachkommissariaten für die Bekämpfung des Rauschgifthandels oder im Bereich der Bearbeitung von Todesursachenermittlungen nicht berücksichtigt wird.
Unsere Mitglieder werden jedes Jahr aufgefordert, entsprechende Vorschläge einzureichen.
Bis 2020 entschied die Jury, bestehend aus dem Landesvorstand, per Mehrheitsbeschluss wer den begehrten Kater erhält.
Aus den vom Landesverband über die Bezirksverbände eingereichten Vorschlägen wird der Landesvorstand, in seiner Herbstsitzung im September, die drei besten Vorschläge nominieren. Diese Nominierten werden dann in der Folge durch die Volksstimme vorgestellt. Die Leser der Volksstimme können dann unter den drei Nominierten wählen. Die Jury, bestehend aus einem Mitglied des BDK Landesvorstand, einem Mitarbeiter der Volksstimme und einem Vertreter des Deutschen Richterbundes Sachsen-Anhalt sowie dem TED der Volksstimme entscheidet dann über den Gewinner des Awards. Dieser wird dann im Rahmen einer würdigen Veranstaltung verliehen.