Welche Versicherungen brauche ich zu Beginn des Studiums?
Als Kommissaranwärter/in benötigt man zum Studienbeginn ein Bankkonto und auch ein paar Versicherungen. Hier gibt es die Infos dazu.
Girokonto
Man benötigt ein Girokonto bei einer Bank, damit die Besoldungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz das monatliche Gehalt (Anwärterbezüge) auf das Konto überweisen kann.
Private Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz gewährt jedem Beamten/in eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent. Für den Rest benötigt jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamter eine private Krankenversicherung. Als BDK empfehlen wir mit gutem Gewissen die Debeka mit Sitz in Rheinland-Pfalz/Koblenz.
Weitere Infos zum Thema Einstellung in den öffentlichen Dienst von der Debeka:
Diensthaftplichtversicherung
Im täglichen Dienst kann es zu Situationen kommen, in denen man einen Schaden verursacht. Zum Beispiel, dass man einen Dienstwagen falsch betankt (z. B. Benzin anstatt Diesel), oder ein Gerät runterfällt und defekt ist (z.B. Funkgerät) oder man verliert einen Schlüssel einer Schließanlage. Als Beamter hafte ich selber für Schäden und muss diese dem Dienstherren ersetzen. Um in diesen Situationen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, benötigt man eine Diensthaftplichtversicherung. In der BDK-Mitgliedschaft ist eine Diensthaftpflichtversicherung mit TOP-Konditionen enthalten.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder Erwachsene haben. Berufsanfänger bzw. Studierende an der HfPV sind in der ersten beruflichen Ausbildung durch eine Familienhaftpflichtversicherung (ihrer Eltern) mitversichert – sogar wenn man nicht mehr zu Hause wohnt. Wer bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat, sollte sich informieren, ob er eine Haftpflichtversicherung benötigt. Als BDK empfehlen wir den Kontakt zu den Außendienstmitarbeitern der Debeka. Hier erhältst Du professionellen Rat.
Dienstrechtsschutzversicherung
Als Polizeibeamter kommt man in Ausübung seines Dienst auch mal in schwierige Situationen. Man wird von Festgenommen angezeigt und muss sich gegen diese Anzeige wehren. Oder man wird im Dienst verletzt und muss gegen Dritte private Ansprüche durchsetzen. Oder man wird disziplinarrechtlich verfolgt. In allen diese Situation ist es sinnvoll sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In der BDK-Mitgliedschaft ist eine der besten Dienstrechtsschutzversicherungen am Markt enthalten.
Absicherung gegen das Risiko der Polizeidienstunfähigkeit
Als Polizeivollzugsbeamte/-r unterliegt man den strengen Anforderungen der PDV 300. Sollte man auch schon durch eine geringfügige Einschränkung den besonderen Anforderungen nicht mehr genügen, wird man als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe aus dem Polizeidienst entlassen. Dafür benötigt man eine Absicherung gegen das Risiko der Polizeidienstunfähigkeit. Unsere Kooperationspartner bieten entsprechende Versicherungen kostengünstig an. Unfallversicherung Der Beruf der Polizeibeamtin und des Polizeibeamten verlangt einen hohen Einsatz und ist manchmal auch risikoreich, so dass auch ein Unfall mit anschließender Invalidität nicht ganz auszuschließen ist. Besonders als Beamter auf Widerruf sollte man sich auch privat absichern. Unser Partner, die Debeka und die Bayerische bieten auch hier einen preiswerten Versicherungsschutz an. Informieren schadet nicht!
Vermögenswirksame Leistung
Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Land Rheinland-Pfalz auf das benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag kann man die Zahlung des Arbeitgebers durch Eigenleistung aufstocken. Als BDK empfehlen wir den Kontakt zu den Außendienstmitarbeitern der Debeka. Hier erhältst Du professionellen Rat.
Was brauche ich? Was nicht?
Man braucht zwingend ein Girokonto und eine private Krankenversicherung. Alle anderen genannten Versicherungen sind sinnvoll und sollten nach persönlicher Beratung aus den oben genannten Gründen in Erwägung gezogen werden. Die Vermögenswirksamen Leistungen garantieren einen Zuschuss vom Land Rheinland-Pfalz. Man sollte prüfen ob das für einen interessant ist. Weitere
Versicherungen, Sparverträge, etc. sollten kritisch geprüft werden ob sie tatsächlich notwendig sind!
Beihilfe
Rheinland-Pfalz gewährt jedem Beamten/in eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent. Für den Rest benötigt jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamter eine private Krankenversicherung. Informationen hierzu liefert auch das Landesamt für Finanzen.
Weitere Infos
Weitere Infos aus erster Hand:
Die Bayerische und Debeka - Regionale Ansprechpartner
Die Ansprechpartner der Bayerischen und Debeka betreuen vor Ort und sind aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung Experten für alle Belange rund um den Polizeiberuf. Mit fachlicher Qualifikation und Engagement bieten sie eine individuelle Betreuung
Kontakt:
die Bayerische: http://www.diebayerische.de
Debeka: http://www.debeka.de