Informationen für Studierende
Der BDK Rheinland-Pfalz möchte alle Studierenden zu Beginn ihres Studiums bei der rheinland-pfälzischen Polizei beraten und informieren. Für alle Fragen steht neben der Landesgeschäftsstelle auch unser Sprecher Junge Kripo, Axel Meyer, zur Verfügung.
Wie läuft das Studium ab?
Aktuell handelt es sich bei dem Studium an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz um ein sogenanntes "Einheitsstudium", d.h. es erfolgt keine fachspezifische Ausbildung wie beispielsweise in Hessen oder Schleswig-Holstein.
Der Wechsel zur Kriminalpolizei kann erst dann erfolgen, wenn sich eine Beamtin oder ein Beamter mindestens zwei Jahre im Streifendienst bewährt hat. Ausnahmen hiervon gelten lediglich zeitlich begrenzt und regional unterschiedlich.
Der BDK Rheinland-Pfalz setzt sich, wie bereits schon erwähnt, als einziger Berufsverband für ein innovatives Studienmodell ein und steht hierbei mit der Hochschule und dem Ministerium im Dialog. Die Studierenden sollten nach Ansicht des BDK im Laufe des Studiums die Möglichkeit erhalten eine Fachrichtung einzuschlagen, um nach dem Studium beispielsweise direkt zur Kriminalpolizei wechseln zu können.
Ein modernes Studium sollte den fachlich sehr anspruchsvollen polizeilichen Herausforderungen der Gefahrenabwehr, der Kriminalitätsbekämpfung und der Verkehrssicherheit Rechnung tragen. Die ständig wachsenden Anforderungen an eine moderne Kriminalitätsbekämpfung erfordern daher ein eigenständiges kriminalistisch orientiertes Berufsbild für die Kriminalpolizei.
Selbstverständlich soll auch weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben nach Beendigung der Ausbildung von der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei wechseln können.
Das aktuelle Bachelorstudium sieht ein solches fachspezifisches Studium noch nicht vor. Es ist unterteilt in theoretische und praktische Studienabschnitte und dauert grundsätzlich drei Jahre.
In der Regel sieht das Studium wie folgt aus: (2020)
Modul 1: Grundlagen für Studium und Polizeidienst
[8 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis]
Die Studierenden erlernen wesentliche Bestimmungen des Polizeiberufs und setzen sich mit ihrer neuen Rolle als Polizeibeamtin bzw. Polizeibeamter, mit Aufgaben und Arbeitsmethoden des Berufes auseinander.
Modul 2: Polizei im demokratischen Rechtsstaat
[12 Wochen, davon 3 Tage Berufspraxis]
Mit Abschluss des Moduls kennen die Studierenden die Werteordnung der Grundrechte der Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes und können diese auf alltägliche Sachverhalte anwenden. Darüber hinaus kennen sie insbesondere die Grundlagen des Verwaltungshandelns, die Generalklausel des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sowie die repressive und präventive Ermächtigungsgrundlage für Identitätsfeststellungen, sowie die Grundlagen des Verwaltungsrechts und die Anwendbarkeit der Generalklausel. Auch werden die Studierenden – orientiert an den Hauptunfallursachen – mit ausgewählten Normen der Straßenverkehrsordnung vertraut gemacht.
Modul 3: Grundlagen polizeilichen Handelns
[22 Wochen, davon 60 Tage Berufspraxis]
Die Durchführung polizeilicher Maßnahmen, die Kenntnis und Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols prägen das Modul. Die Studierenden beherrschen die wesentlichen rechtlichen, taktischen und praktischen Grundlagen für präventives und repressives polizeiliches Handeln. Praktische Grundlagen wie Schieß-und Einsatztraining werden parallel zu den theoretischen Aspekten vermittelt.
Modul 4: Handlungsfeld polizeiliche Kontrollen im täglichen Dienst
[18 Wochen, davon 39 Tage Berufspraxis]
Studierende können polizeiliche Kontrollen eigenverantwortlich planen und durchführen und beherrschen die dafür notwendigen Eingriffsmaßnahmen. Unterstützend werden Grundlagen im Waffenrecht vermittelt.
Modul 5: Handlungsfeld Verkehrsunfallaufnahme
[17 Wochen, davon 43 Tage Berufspraxis]
Die Studierenden beherrschen die erforderlichen Sofortmaßnahmen am Unfallort
und die Durchführung der Tatortarbeit, sowie die erforderlichen präventiven und repressiven Ermittlungs- und Eingriffsmaßnahmen. Sie können Verkehrsunfälle selbstständig aufnehmen und abschließend bearbeiten.
Modul 6:Handlungsfeld Prävention und Sofortlagenmanagement
[12,5 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis]
Die Studierenden sind in der Lage, die Bedeutung der Prävention für den polizeilichen Aufgabenbereich zu erfassen und folglich Präventions- und Opferschutzmaßnahmen eigenständig in polizeiliche Maßnahmen einzubinden. Darüber hinaus beherrschen sie die Grundlagen zur rechtlichen, taktischen und technisch-organisatorischen Bewältigung ausgewählter Sonderlagen und kennen die grundlegende Bedeutung der neuen Medien für das polizeitaktische Vorgehen.
Modul 7: Handlungsfeld Strafverfahren
[15 Wochen, davon 34 Tage Berufspraxis]
Im Mittelpunkt steht die Ermittlungsführung im Strafverfahren. Die Studierenden können Lebenssachverhalte bei der Anzeigenaufnahme deliktisch bewerten und beherrschen die kriminaltechnischen Methoden der objektiven Beweisführung und die wesentlichen kriminaltaktischen und kriminaltechnischen Maßnahmen im Ersten Angriff.
Modul 8: Besondere Ermittlungslagen
[12 Wochen, davon 30 Tage Berufspraxis]
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, leitthemenorientierte Sachverhalte rechtlich, taktisch und kriminalistisch in komplexen Kriminalitätslagen zu beurteilen. Die zur Aufgabenerfüllung in besonderen Ermittlungslagen erforderlichen Themengebiete Vermisstensachbearbeitung, Todesermittlung, Bearbeitung von Jugendsachen und Cybercrime werden behandelt.
Modul 9: Thesis
[5 Wochen]
Die Studierenden bearbeiten in der Bachelorarbeit praxisrelevante Fragestellungen mit wissenschaftlichen Methoden.
Modul 10: Besondere Kooperationsfelder polizeilicher Arbeit, Internationalität und Interkulturalität
[6 Wochen, davon 7 Tage Berufspraxis]
Die Studierenden kennen Standort und Rolle der Polizei im europäischen Kontext, sind mit den Grundzügen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit vertraut und entwickeln ihre personale Kompetenz im Umgang mit kultureller Vielfalt.
Modul 11: Ausgewählte Zeitlagen
[15 Wochen, davon 30 Tage Berufspraxis]
Die Studierenden vertiefen erworbene Kompetenzen in ausgewählten Lagen. Es werden rechtlich, taktisch und psychologisch anspruchsvolle polizeiliche vier Einsatzlagen zu Ansammlungen, Versammlungen und Veranstaltungen Szenario basiert vermittelt. Bei der Bereitschaftspolizei wird die Bewältigung größerer Einsatzlagen trainiert.
Modul 12: Integratives Polizeitraining und Sport
[studienbegleitend über 3 Jahre]
Ziel dieses studienbegleitenden Moduls ist die kontinuierliche Entwicklung und Förderung der für diesen Beruf notwendigen Fitness sowie die Festigung polizeispezifischer Methoden des Einschreitens.
Bereits ab dem ersten Studientag erhält man Anwärterbezüge als Polizeikommissaranwärter/in (PKA'in/PKA) in Höhe von 1307,85 € (Stand 01.09.2022).
Nach Abschluss des Studiums wird man zur/zum Polizeikommissarin bzw. - kommissar (auf Probe) ernannt. Solltest du dich für den Dienst innerhalb der Kriminalpolizei entscheiden, ändert sich deine Amtsbezeichnung von POLIZEIkommissar zu KRIMINALkommissar. Nachfolgend sind Beispiele aufgeführt, wie es finanziell weitergehen kann (Stand jeweils 01.08.2022):
Kriminalkommissar/in ( Besoldungsgruppe A09 ), Erfahrungsstufe 04, 27 Jahre, ledig , keine Kinder , Tagdienst, Steuerklasse 1: ca. 3026,- €. brutto ohne Zulagen
Kriminaloberkommissar/in ( Besoldungsgruppe A10 ) , Erfahrungsstufe 05, 30 Jahre, ledig, keine Kinder, Tagdienst, Steuerklasse 1: ca. 3389- € brutto ohne Zulagen.
siehe auch: Landesamt für Finanzen | Gehaltstabellen (lff-rlp.de)
Der BDK unterstützt seine Mitglieder mit Fachwissen, Fachliteratur, Fachveranstaltungen und Seminaren.
Während des Studiums sollte man als Studierender über eine Auswahl von Gesetzestexten verfügen. Darüber hinhaus sollte man sich eine Auswahl von
Fachbüchern zulegen, damit man sich in den Semestern im Rahmen des Selbststudium eingehend mit den jeweiligen Fachthemen befassen kann.
In der Regel nennt der/die Dozent/in im jeweiligen Fach eine Auswahl von empfehlenswerten Fachbüchern. Es gibt auch Dozenten, die eigene Kommentare und Ausarbeitungen anbieten bzw. verkaufen. In den ersten Wochen des Studium bekommt ihr alle Infos dazu vor Ort.
Der BDK unterstützt seine Mitglieder mit Fachwissen, Fachliteratur, Fachveranstaltungen, Seminaren und kompeteten Ansprechpartner wie folgt. Alle Mitglieder können beim Eintritt in den BDK zwischen den folgenden drei Möglichkeiten wählen:
- Polizeifachhandbuch mit allen für das Studium notwendigen Gesetzestexten und Verordnungen
- 50 € Literaturzuschuss
- KFB-App für IOS, Android und PC
Alle Informationen zu Mitglieds- und Serviceleistungen finden sich unter dem Menüpunkt Mitgliedschaft.
Als Kommissaranwärter/in benötigt man zum Studienbeginn ein Bankkonto und auch ein paar Versicherungen. Hier gibt es die Infos dazu.
Girokonto
Man benötigt ein Girokonto bei einer Bank, damit die Besoldungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz das monatliche Gehalt (Anwärterbezüge) auf das Konto überweisen kann.
Private Krankenversicherung
Rheinland-Pfalz gewährt jedem Beamten/in eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent. Für den Rest benötigt jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamter eine private Krankenversicherung. Als BDK empfehlen wir mit gutem Gewissen die Debeka mit Sitz in Rheinland-Pfalz/Koblenz.
Weitere Infos zum Thema Einstellung in den öffentlichen Dienst von der Debeka:
Diensthaftplichtversicherung
Im täglichen Dienst kann es zu Situationen kommen, in denen man einen Schaden verursacht. Zum Beispiel, dass man einen Dienstwagen falsch betankt (z. B. Benzin anstatt Diesel), oder ein Gerät runterfällt und defekt ist (z.B. Funkgerät) oder man verliert einen Schlüssel einer Schließanlage. Als Beamter hafte ich selber für Schäden und muss diese dem Dienstherren ersetzen. Um in diesen Situationen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, benötigt man eine Diensthaftplichtversicherung. In der BDK-Mitgliedschaft ist eine Diensthaftpflichtversicherung mit TOP-Konditionen enthalten.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder Erwachsene haben. Berufsanfänger bzw. Studierende an der HfPV sind in der ersten beruflichen Ausbildung durch eine Familienhaftpflichtversicherung (ihrer Eltern) mitversichert – sogar wenn man nicht mehr zu Hause wohnt. Wer bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert hat, sollte sich informieren, ob er eine Haftpflichtversicherung benötigt. Als BDK empfehlen wir den Kontakt zu den Außendienstmitarbeitern der Debeka. Hier erhältst Du professionellen Rat.
Dienstrechtsschutzversicherung
Als Polizeibeamter kommt man in Ausübung seines Dienst auch mal in schwierige Situationen. Man wird von Festgenommen angezeigt und muss sich gegen diese Anzeige wehren. Oder man wird im Dienst verletzt und muss gegen Dritte private Ansprüche durchsetzen. Oder man wird disziplinarrechtlich verfolgt. In allen diese Situation ist es sinnvoll sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. In der BDK-Mitgliedschaft ist eine der besten Dienstrechtsschutzversicherungen am Markt enthalten.
Absicherung gegen das Risiko der Polizeidienstunfähigkeit
Als Polizeivollzugsbeamte/-r unterliegt man den strengen Anforderungen der PDV 300. Sollte man auch schon durch eine geringfügige Einschränkung den besonderen Anforderungen nicht mehr genügen, wird man als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe aus dem Polizeidienst entlassen. Dafür benötigt man eine Absicherung gegen das Risiko der Polizeidienstunfähigkeit. Unsere Kooperationspartner bieten entsprechende Versicherungen kostengünstig an. Unfallversicherung Der Beruf der Polizeibeamtin und des Polizeibeamten verlangt einen hohen Einsatz und ist manchmal auch risikoreich, so dass auch ein Unfall mit anschließender Invalidität nicht ganz auszuschließen ist. Besonders als Beamter auf Widerruf sollte man sich auch privat absichern. Unser Partner, die Debeka und die Bayerische bieten auch hier einen preiswerten Versicherungsschutz an. Informieren schadet nicht!
Vermögenswirksame Leistung
Die vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Land Rheinland-Pfalz auf das benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag kann man die Zahlung des Arbeitgebers durch Eigenleistung aufstocken. Als BDK empfehlen wir den Kontakt zu den Außendienstmitarbeitern der Debeka. Hier erhältst Du professionellen Rat.
Was brauche ich? Was nicht?
Man braucht zwingend ein Girokonto und eine private Krankenversicherung. Alle anderen genannten Versicherungen sind sinnvoll und sollten nach persönlicher Beratung aus den oben genannten Gründen in Erwägung gezogen werden. Die Vermögenswirksamen Leistungen garantieren einen Zuschuss vom Land Rheinland-Pfalz. Man sollte prüfen ob das für einen interessant ist. Weitere
Versicherungen, Sparverträge, etc. sollten kritisch geprüft werden ob sie tatsächlich notwendig sind!
Beihilfe
Rheinland-Pfalz gewährt jedem Beamten/in eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent. Für den Rest benötigt jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamter eine private Krankenversicherung. Informationen hierzu liefert auch das Landesamt für Finanzen.
Weitere Infos
Weitere Infos aus erster Hand:
Die Bayerische und Debeka - Regionale Ansprechpartner
Die Ansprechpartner der Bayerischen und Debeka betreuen vor Ort und sind aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung Experten für alle Belange rund um den Polizeiberuf. Mit fachlicher Qualifikation und Engagement bieten sie eine individuelle Betreuung
Kontakt:
die Bayerische: http://www.diebayerische.de
Debeka: http://www.debeka.de