Aktuelles
Leitung von Ermittlungskommission ist Führungsaufgabe - Führungsfunktion richterlich bestätigt
Vorgesetzter ist, wer dienstliche Anordnungen erteilen kann (§ 2 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW). So lautet die gesetzlich manifestierte Kernaussage der Richter des Verwaltungsgerichts Münster. Bedenklich ...
14.03.2014
Leitung von Ermittlungskommission ist Führungsaufgabe - Führungsfunktion richterlich bestätigt
Vorgesetzter ist, wer dienstliche Anordnungen erteilen kann (§ 2 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW). So lautet die gesetzlich manifestierte Kernaussage der Richter des Verwaltungsgerichts Münster. Bedenklich ...
14.03.2014
Anerkennung von Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeit - MIK NRW entscheidet, sich nicht zu entscheiden
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW hatte seinen Mitgliedern empfohlen, aufgrund des bekannten Entscheides des VGH Baden-Württemberg vom 26.06.2013, Az. 4 S 94/12, noch im Jahr 2013 einen Antrag ...
13.03.2014