Aktuelles
Widerspruch gegen die Besoldung einlegen
BDK NRW rät allen Beamtinnen und Beamten sowie allen Versorgungsempfängern zur Sicherung möglicher Ansprüche weiterhin jährlich Widerspruch gegen die Besoldung in NRW einzulegen.
04.02.2021
Endlich umgesetzt – 300 EUR Erschwerniszulage für Bekämpfung „Kinderpornografie“
Stark psychisch belastende Tätigkeiten bei der Kripo werden gerne übersehen. Der BDK NRW fordert daher seit langem, bei besonders belastender Tätigkeit mindestens eine Zulage zu zahlen. Wir haben ...
03.02.2021
Doro Christmann, BDK Köln, aus Personalrat verabschiedet
Doro geht in den verdienten Ruhestand. Sie war seit Jahren aktiv für den BDK Köln und darüber hinaus für den BDK NRW tätig. Für ihr Wirken, nach innen und nach außen verdient sie unseren besonderen ...
01.02.2021