Bayern

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft im BDK lohnt sich.

Als BDK-Mitglied haben Sie Anspruch auf umfassende Mitgliedsleistungen und Vorteile. Zudem setzt sich der BDK fortwährend für eine Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Dienstbedingungen seiner Mitglieder ein, nicht nur, aber gerade auch im politischen Raum.
Wir vertreten Ihre Interessen und Ihre Rechte und kämpfen für eine gerechte Bezahlung und Versorgung. Wir arbeiten aktiv an der Zukunftsgestaltung mit und setzen uns für eine praxisnahe, realistische und fortschrittliche Kriminalitätsbekämpfung ein.

Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?

  • Angehörige der deutschen Polizei und insbesondere der Kriminalpolizei
  • Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung (z.B. Steuerfahnder, etc.)
  • Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung
  • Studenten und Auszubildende

Werbeaktion im Landesverband Bayern 
(ab 01.07.24)

Teilnahmebedingungen

Partnertarif des LV Bayern (40 % ermäßigter Beitrag)
Unser Exklusivangebot für Ehepaare und Lebenspartner
 
  • die in einer Wohngemeinschaft leben
  • beide Mitglied im BDK sind

und folgende Bedingungen erfüllen:

  • der ermäßigte Beitrag gilt nur, soweit nicht schon andere Ermäßigungen (z. B. Teilzeit) gewährt werden,
  • der Beitragseinzug muss von einem gemeinsamen Konto erfolgen 

Weitere Informationen: