Aktuelles
LBV BW informiert – Widersprüche zukünftig nur noch per Post oder Fax
Elektronischer Weg über das Kundenportal des LBV genügt der Schriftformerfordernis nicht (mehr).
04.04.2021
Verabschiedung des 41. Studienjahrgangs
Virtuelles Meeting statt Präsenz oder „Die Feier im Online-Modus, eine Premiere“, so Präsident Martin Schatz in seiner Begrüßung.
31.03.2021
VGH Baden-Württemberg – keine Pensionsansprüche für Widerrufsbeamte
VGH BW, Beschluss vom 31.03.2021, Az. 4 S 3460/20. Schlagworte: Pension, LBeamtVG, Beamte auf Widerruf, Entlassung, Disziplinarverfahren
31.03.2021