Was wir tun
Im Fachbereich (FB) Tarif sind die Tarifpolitischen Sprecher*innen aller Landesverbände sowie der Verbände BKA und Bundespolizei vertreten. In regelmäßigen Beratungen werden Ideen und Initiativen zur Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Tarifbeschäftigten entwickelt und deren bundesweite Umsetzung koordiniert. Der FB Tarif befasst sich außerdem mit aktuellen arbeits- und tarifrechtlichen Themen und stellt Forderungen für die Tarifverhandlungen auf.
Die Tarifpolitischen Sprecher*innen stehen den Mitgliedern in ihren Landesverbänden/Verbänden mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen sie, wenn es Fragen oder Probleme gibt.
An dieser Stelle haben wir für sie neuste Artikel und Beiträge über aktuelle Rechtsprechungen im Tarif- und Arbeitsrecht zusammengestellt.
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Als unabhängiger gewerkschaftlicher Berufsverband ist der BDK zwar keine Tarifpartei, das heißt, er ist nicht tariffähig im Sinne des § 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG), allerdings beteiligt auch er sich aktiv an den Tarifrunden.
Im Fachbereich Tarif werden Forderungen formuliert und Empfehlungen an die Tarifparteien abgegeben.
Da das Grundrecht auf Streik gem. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz dem BDK verfassungsrechtlich garantiert wird, beteiligen sich BDK-Mitglieder, gemeinsam mit denen anderer Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, an Arbeitskampfmaßnahmen und leisten so ihren Beitrag für einen akzeptablen Tarifabschluss.
Lineare Erhöhung? Sockelbetrag? Festbetrag? Einmalzahlungen? Wo liegt der Unterschied?
Lineare Erhöhung
Alle Werte in der Entgelttabelle werden mit einem einheitlichen Prozentwert erhöht. Eine derartige Erhöhung behält grundsätzlich die einmal von den Tarifvertragsparteien vereinbarte, und damit wohl als richtig empfundene, Spreizung der Entgelttabelle bei. Bei diesem Modell ist noch zu berücksichtigen, dass die sonstigen Zulagen (z.B. Erschwerniszuschläge) in der Regel entsprechend angepasst werden.
Mindestbetrag
Damit ist gemeint, dass eine (lineare) Tariferhöhung mindestens einen bestimmten Euro-Betrag erreichen muss. Der Mindestbetrag wird oft mit einer linearen Forderung kombiniert (z.B. 6,5 % bzw. 200 Mindestbetrag). Sollte sich diese Kombination als Tarifergebnis durchsetzen, greift der Mindestbetrag, solange dieser höher ist als die lineare Tariferhöhung.
Mit einem Mindestbetrag werden die unteren Entgeltgruppen begünstigt, da dieses allein bei einer linearen Erhöhung von beispielsweise 6,5 % nicht den Betrag von 200 € erreichen würden.
Sockelbetrag
Vorsicht! Der Sockelbetrag wird oft mit dem Mindestbetrag verwechselt. Beim Sockelbetrag handelt es sich um einen festen Betrag, der in gleicher Höhe allen Beschäftigten gezahlt wird. Auch der Sockelbetrag fließt in die Entgelttabelle ein. Sollte es neben dem Sockelbetrag noch zu einer prozentualen Tariferhöhung kommen, wird in der Regel zunächst der Sockelbetrag auf die Tabelle gerechnet und die prozentuale Tariferhöhung auf dem Sockelbetrag aufbauend berechnet.
Der Sockelbetrag bewirkt eine prozentual stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen, daher wird er als „soziale Komponente“ bezeichnet.
Festbetrag
Der Festbetrag ist ein Betrag, der „allein“ gefordert wird, sich aber genauso wie der Sockelbetrag auswirkt. Der Festbetrag ist ebenfalls ein einheitlicher Euro-Betrag, der in die Entgelttabelle eingerechnet wird.
Hier gibt es jedoch keine weitere prozentuale Tariferhöhung,, die dann auf diesen festen Betrag gerechnet wird. Auch der Festbetrag bewirkt eine relativ stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen. Beim Festbetrag handelt es sich um eine selten erhobene Tarifforderung.
Einmalzahlungen
Oft wird statt des Mindest-, Sockel- oder Festbetrages eine Einmalzahlungen neben der prozentualen Tariferhöhung vereinbart. Einmalzahlungen führen nicht zu einer dauerhaften Steigerung der tariflichen Entgelte. Sie werden oft als Ausgleich für eine längere Laufzeit des Tarifabschlusses vereinbart oder weil der Tarifvertrag bereits abgelaufen ist, der Abschluss tatsächlich aber erst einige Monate später erfolgt und nicht rückwirkend gilt.
Beispiel: Der Tarifvertrag ist zum Ende des Vorjahres abgelaufen, die Verhandlungen dauern jedoch bis Ende März. Dann kann für die drei Monate Januar bis März, die der Tarifvertrag nicht zurückwirkt, eine Einmalzahlungen vereinbart werden.
- TV-L - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder
- TV-H - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen
- TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst / Bereich Bund
- TVöD -Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst /Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
- Infos für Beamte