Der BDK setzt sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein.
Der BDK spricht sich für eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Kriminalpolizei aus. Dabei soll Frauen der Zugang zu allen Verwendungsbereichen und Funktionen der Kriminalpolizei ermöglicht werden. Der gleichberechtigte Zugang von Frauen zu Führungs- und Leitungspositionen ist sicherzustellen.
Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen ist zu erhöhen. Die Motivation von Frauen, sich für solche Funktionen zu bewerben und qualifizieren zu lassen, ist zu fördern.
Der BDK setzt sich für die Optimierung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein.
Aufgaben der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen werden zunehmend geschlechtsunabhängig wahrgenommen.
Der Abbau der Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten auf Sachbearbeitungs- und Führungsebenen, die Anpassung der Pensionsansprüche für Erziehungszeiten an die Rentenregelungen, die Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten auf Beförderungsfristen und die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Auszug aus dem Grundsatzprogramm des BDK vom 7. November 2017 verabschiedet vom 15. Bundesdelegiertentag im November 2017 in Suhl/Thüringen